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    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen

    Die Börse im Blick: So wird investiert.

    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen | 6.2.2020 Drucken

    Neue Steuern belasten Anleger immer mehr

    Trotz historisch hoher Haushaltsüberschüsse senkt der Gesetzgeber die Steuern nicht. Im Gegenteil. Immer neue Pläne verstärken den Eindruck, dass die Schrauben noch fester angezogen werden sollen.

    Finanztransaktionssteuer, Vermögenssteuer, Abgeltungssteuer. Die Liste der staatlichen Maßnahmen, um Anleger und Vermögende immer stärker zu belasten, wird nicht kürzer.

    SteuernDemnächst sollen die Belastungen nochmals steigen. So steht im Koalitionsvertrag, dass die Abgeltungssteuer auf Zinserträge (aber nicht auf Kursgewinne) künftig entfallen und der individuelle Steuersatz gelten soll. Der kann deutlich höher sein als die 25 Prozent der Abgeltungssteuer, bis zu 45 Prozent.

    Besonders ärgerlich dabei: Verluste, die Anleger mit Termingeschäften wie Derivaten machen, dürfen nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Verlustrechnung ist nur bis zu 10.000 Euro pro Jahr möglich. Zwar können Verluste, die darüber hinausgehen, für das nächste Jahr angerechnet werden. Wer aber jedes Jahr mehr als 10.000 Euro Verluste aus Derivate-Geschäften macht, kann den wachsenden Berg aus Verlustanrechnungen wegen der Beschränkung gar nicht mehr abbauen.

    Es trifft ausschließlich Privatinvestoren

    Konkret bedeutet das: Wer durch die Gegenüberstellung von Gewinnen und Verlusten mit Derivaten von beispielsweise jeweils 25.000 Euro am Ende des Jahres bei null landet, muss trotzdem 15.000 Euro als „Gewinn“ versteuern, weil nur 10.000 Euro angerechnet werden. Zumal die Gewinne unterjährig bereits mit der Abgeltungssteuer belastet, aber nicht mehr automatisch mit Verlusten verrechnet werden. Der Aktionär muss Verluste also in seiner jährlichen Steuererklärung angeben. Betroffen sind Anleger, die zum Beispiel ein größeres Aktienportfolio mit Put-Optionen absichern. Unter Umständen trifft es aber auch ein jedes Anlagezertifikat – hier steht eine abschließende Klärung noch aus. Sicher ist aber: es trifft ausschließlich Privatanleger, denn nur für sie gilt die Abgeltungssteuer. Große institutionelle Investoren können weiter einen jeden Verlust vollumfänglich verrechnen.

    Bei vielen Aktienkäufen droht Belastung

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will außerdem seine viel kritisierten Pläne für eine Finanztransaktionssteuer auf jeden Fall durchdrücken, ob auf europäischer Ebene oder national. Die Folge: auf Aktienkäufe ab dem 1. Januar 2021 fällt dann eine Steuer in Höhe von 0,2 Prozent des Transaktionsvolumens an. Zwar soll die Steuer nur erhoben werden, wenn Anleger Titel von Unternehmen kaufen, die eine Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro aufweisen, aber solche Investitionen sind eher die Regel als die Ausnahme. Selbst im SDax ist mehr als die Hälfte der gelisteten Unternehmen mehr als eine Milliarde Euro wert. In den führenden internationalen Indizes ist kein Unternehmen vertreten, dass diese Schwelle nicht erheblich überschreitet.

    Falsches Signal für die Altersvorsorge

    Daher kann wohl nur die Einschätzung gelten, dass die Finanztransaktionssteuer als „Aktienkaufsteuer“ die ohnehin nur leidlich ausgeprägte Aktienkultur in Deutschland nachhaltig schädigen würde. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) erklärte dazu: „Ein Großteil der geschätzten Einnahmen aus der Aktiensteuer in Höhe von 1,5 Milliarden Euro jährlich wird von den Privatanlegern gezahlt werden. Nicht der Finanzsektor, wie Herr Scholz behauptet, sondern der Kunde trägt die Steuer“, kritisiert Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts, den Gesetzentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf Aktien. „Die geplante Aktiensteuer sendet ein falsches Signal an die Menschen, die mit Aktien sparen und für das Alter vorsorgen wollen.“ Zudem gibt es in Deutschland auch keine Spekulationsfrist mehr, während zahlreiche Länder, beispielsweise Frankreich, Kursgewinne aus Aktienkäufen freistellen, wenn sie explizit der Altersvorsorge dienen.

    SPD will Vermögenssteuer wiederbeleben

    Dazu kommt das Vorhaben der SPD, wieder eine Vermögenssteuer einzuführen. Nach den vorliegenden Plänen soll diese ein Prozent betragen (bei Ledigen bis zwei Millionen Euro Vermögen und bei Verheirateten bis vier Millionen Euro). Für sogenannte Superreiche soll sie sogar bis auf zwei Prozent steigen. Unternehmer wie Erich Sixt warnen vor diesem Schritt. Hasso Plattner (ehemals SAP) hat schon seinen Wegzug aus Deutschland verkündet, wenn diese Pläne Realität werden.

    Das alles steht den sprudelnden Steuereinnahmen und historisch hohen Haushaltsüberschüssen diametral entgegen. Anstatt in dieser vorteilhaften Situation die Steuern zu senken und damit mehr Konsum und mehr private Altersvorsorge zu ermöglichen, werden die Schrauben weiter angezogen.


    Thilo StadlerGastautor Thilo Stadler ist Vermögensverwalter und Certified Financial Planner bei I.C.M. Independent Capital Management in Mannheim und Neuss. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

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