Rentenniveau wird zum schwierigen Fall
Das Rentenniveau in der Gesetzlichen Rentenversicherung verstanden von jeher viele Versicherte nicht richtig. Erschwerend kommt im nächsten Jahr noch ein verwirrender Statistikeffekt hinzu.
Auslöser für diesen Effekt beim Rentenniveau waren Diskussionen im Zusammenhang mit dem Flexirentengesetz. Nach dessen Einführung stellten Experten fest, dass es an Daten zu beschäftigten Personen jenseits der Regelaltersgrenze mit einer vollen Altersrente mangelte.
Diese Lücke wurde geschlossen. In die Versichertenstatistik fließen nun auch deren Entgelte mit ein. Nach den Schätzungen des Portals Sozialpolitik handelt es sich dabei um rund eine Million Personen. Unter ihnen etwa 880.000 Mini-Jobber. Es sind also weit überwiegend Beschäftigte mit einem sehr geringen Entgelt. Die Folge: Das rechnerische Durchschnittsentgelt sinkt.
Folgenreicher Recheneffekt
Da bei der Berechnung der Rentenanpassung in einem komplizierten Verfahren mehrere Jahre aus der jüngeren Vergangenheit einfließen, entsteht eine statistische „Unsauberkeit“. Darauf machte auch jüngst Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund aufmerksam. Zwar lägen auch für 2018 revidierte Werte vor, aber das Gesetz schreibt vor, dass bei der Rentenanpassung 2021 für das Jahr 2018 die nicht revidierten Werte zu verwenden sind. So gehen ein unrevidierter Wert (2018) und ein revidierter Wert (2019) in die Berechnungen ein. Nach den vorläufigen Schätzungen fallen die beitragspflichtigen Entgelte für 2019 aber durch die Revision um etwa zwei Prozent niedriger aus.
Keinen Einfluss auf die Rentenanpassung
Auf die Rentenanpassung selbst hat das keinen Einfluss. 2021 steht ohnehin eine Nullrunde an. Nur die stufenweise Erhöhung des Rentenwertes Ost bringt für die Rentner in den neuen Bundesländern eine leichte Erhöhung. Aber in der Berechnung des Rentenniveaus schlägt sich das niedrigere Entgelt von 2019 nieder. So ergibt sich rein rechnerisch ein höheres Rentenniveau, ohne dass sich an der Rente selbst etwas geändert hat. Das Rentenniveau fällt damit künftig jeweils um einen Prozentpunkt höher aus.
Gesetzesänderung erforderlich
Die Experten wissen von diesem Effekt. Ihnen sind aber wegen des Gesetzes die Hände gebunden. Daher der Vorschlag an die Politik, eine Korrektur am Gesetz vorzunehmen. Anderenfalls könne das Sicherungsniveau vor Steuern, so der ausführliche Begriff für das Rentenniveau, endgültig unbrauchbar werden, befürchtet Johannes Steffen, Betreiber des Portals Sozialpolitik. Ein Beispiel für eine solch sinnvolle Korrektur gab es übrigens unlängst schon mal, als das Statistische Bundesamt 2019 eine Revision bei der Messung der Entgelte vornahm.
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