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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 10.2.2020 Drucken

    Kosmetische Korrekturen bei der Grundrente

    Am kommenden Mittwoch soll ein angepasster Gesetzentwurf zur Grundrente im Bundeskabinett beraten werden. Nach zunächst energisch vorgetragenen Einwänden einiger CDU-Minister geben diese sich nun mit kosmetischen Korrekturen zufrieden.

    Der Gesetzentwurf sollte eigentlich schon im Januar im Regierungskabinett behandelt werden. Da mehrere Minister mit dem CDU-Parteibuch erhebliche Einwände anmeldeten, verschwand er aber wieder von der Tagesordnung. Anschließend erhielten das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium den Auftrag, über Änderungen zu verhandeln.

    ERentende vergangener Woche meldeten die beiden Minister nun Vollzug. Die letzten Details seien geklärt. Tatsächlich handelt es sich dabei aber nur um kosmetische Korrekturen. Die eigentlichen Einwände und Probleme wurden nicht aus der Welt geschafft. So gab es Streit darüber, dass Bundesarbeitsminister Heil bereits einen Zuschlag ab 33 Beitragsjahren zahlen will. In der Übereinkunft im Koalitionsausschuss war von 35 Jahren die Rede. Nach der Verständigung bleibt es dennoch bei 33 Jahren.

    Neu sind lediglich die Regeln, nach denen anderes Einkommen angerechnet wird. Bei Alleinstehenden greift die Anrechnung ab 1.250 Euro. Was darüber liegt, wird zu 60 Prozent abgeschmolzen. Der erste Gesetzentwurf sah nur 40 Prozent Abschmelzung vor.  Bei Paaren gelten 1.950 Euro als Anrechnungsgrenze. Nach der neuen Regelung werden Einkünfte oberhalb der Einkommensgrenze also stärker mit dem Rentenanspruch verrechnet. Einkommen ab 1.600 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2.300 Euro (Paare) sollen vollständig angerechnet werden. Es läuft unter dem Strich auf einen dünnen politischen Kompromiss hinaus. Heil darf den Einstieg bei 33 Beitragsjahren behalten. Dafür fällt die Grundrente etwas stärker bei anderen Einkommen.

    Absage an den automatisierten Datenaustausch

    Ein fragwürdiger Kompromiss auch bei den Kapitaleinkünften: Wegen der Abgeltungssteuer können die Finanzämter zum großen Teil gar keine Angaben zu den Kapitaleinkünften machen. Diese Steuer führen die Verwahrstellen ab. Nun haben sich die beiden Minister darauf geeinigt, dass die Versicherten im Zuge einer Selbstauskunft der Rentenversicherung ihre Kapitaleinkünfte mitteilen sollen. Diese könne sie dann überprüfen. Damit steht aber eine Prämisse der Grundrente in Frage: Bislang galt ein automatisiertes Verfahren der Datenübermittlung zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern als Voraussetzung. Nun kommt zumindest für die Kapitaleinkünfte eine manuelle Prüfung hinzu. Die Rentenversicherung hat aber schon mehrfach vor dem personellen Aufwand gewarnt, der ensteht, wenn kein durchgängig automatisiertes Verfahren stattfindet.

    Keine Frage mehr nach der Finanzierung

    Auch den dritten entscheidenden Einwand entkräftet der neue Vorschlag nicht. Wo kommt das Geld für die Grundrente her? Von der Finanztransaktionssteuer ist derzeit nicht mehr die Rede. Mit ihr wollte Bundesfinanzminister Scholz das Geld für die Grundrente eintreiben. Doch die Steuer gibt es noch gar nicht. Sie wird auch nicht kommen. Daher ist nun nur noch von einer vollständigen Finanzierung aus Steuermitteln die Rede. Der Bundeszuschuss soll einfach ab 2021 um 1,4 Milliarden Euro steigen. Auf einen tragfähigen Vorschlag zur Finanzierung bestehen die CDU-Minister inzwischen nicht mehr. So schnell lassen sich ernste Bedenken wegverhandeln.

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