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    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 13.12.2022 Drucken

    Kontrollierter Zugriff auf das Erbe

    Wenn erwachsene Kinder mit Geld nicht umgehen können, stehen Eltern vor einem Dilemma, das große Sorgen bereitet.

    Einerseits möchte man den Nachwuchs versorgt wissen. Andererseits ist zu befürchten, dass die Kinder Vermögen aus dem Erbe unkontrolliert ausgeben. Mit Investmentpolicen kann man diesen Zwiespalt durch flexible Regelungen lösen.

    Zugriff aufs Erbe

    Der Sohn kriegt sein Leben nicht in den Griff und gibt sich mit den falschen Freunden ab. Die Tochter ist eine Künstlernatur und lebt von der Hand in den Mund. Diese Fälle machen Eltern Sorgen – nicht nur zu Lebzeiten, auch mit Blick aufs Erbe. Wenn Vermögen vererbt wird, so die Befürchtung, dann ist das ruckzuck aufgebraucht und der Nachwuchs steht mittellos da.

    Das Ziel solch fürsorgender Eltern ist eine Kombination aus lebenslanger Versorgung der Kinder bei gleichzeitiger Vermögenskontrolle. Zu Lebzeiten der Eltern lässt sich das handhaben. Aber was passiert danach mit dem Erbe? Investmentpolicen lassen Regelungen zu, die deren Einsatz auch für diese Fälle nahelegen.

    Entnahmeplan sorgt für regelmäßige Zahlungen

    Ein Beispiel: Die Eltern, beide über 70 Jahre alt, haben ein Vermögen von 600.000 Euro in einem Wertpapierdepot mit Vermögensverwaltung. Dieses soll der lebenslangen Versorgung der 55jährigen Tochter dienen. Da sie mit Geld nicht umgehen kann, soll sie keinen Zugriff auf das Vermögen erhalten, weder heute noch nach der Erbschaft.

    Die Eltern schließen eine Investmentpolice über 600.000 Euro ab und legen Investmentstrategie und Vermögensverwalter fest. Versicherte Personen werden die Eltern und die Tochter. Dann verfügen die Eltern einen Entnahmeplan aus der Police, aus dem jeden Monat 2.000 Euro an die Tochter ausgezahlt werden. Zusätzlich wird in Abweichung zu den allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbart, dass Rückkäufe über den Entnahmeplan hinaus nicht erfolgen dürfen und dass der Vertrag weder beliehen, verpfändet noch verkauft werden darf.

    99-1-Regelung schafft Vertrauen

    Per testamentarischer Bestimmung vererben die Eltern einen kleinen Vertragsteil von 5.000 Euro an einen Neffen, den die Eltern für vertrauenswürdig halten. Den Rest des Vertrages erbt die Tochter. Mit dem kleinen Teilerbe an den Neffen wird der Vertrag im Rahmen einer 99-1-Regelung aufgeteilt. Das hat zur Folge, dass der Neffe, der von den Eltern in die Zielsetzung eingeweiht wurde und dem sie vertrauen, Vertragseingriffe der Tochter nach dem Tod der Eltern blockieren kann.

    Die Folgen aus der Konstruktion erfüllen die Anforderungen der Eltern:

    • Die Tochter erhält ab sofort eine finanzielle Unterstützung für ihren Lebensunterhalt.
    • Zu Lebzeiten bleibt der Vertrag für die Eltern flexibel: von geänderten Bedingungen bis hin zur Rückzahlung des Vermögens.
    • Versterben die Eltern, erbt die Tochter den Großteil des Vermögens. Die Auszahlungen laufen unverändert weiter, lassen sich aber nicht ändern, wegen der geänderten Versicherungsbedingungen.
    • Dessen ungeachtet wären für Verfügungen oder Veränderungen am Vertrag ohnehin immer die Zustimmung aller Versicherungsnehmer notwendig – also auch des Neffen. Er ist damit Teil der Vermögenskontrolle, als Netz und doppelter Boden, um Vermögenszugriffe zu verhindern.

    Einfachere Lösung mit Versicherung

    Mit diesen Regelungen sind die Eltern zufrieden. Die Versorgung der Tochter ist sichergestellt. Ein Problem weniger, denn die betroffenen Eltern sind so von einer großen mentalen Belastung befreit. Falls die Tochter ohne Nachkommen verstirbt und noch Geld vorhanden ist, können die Eltern zum Beispiel eine gemeinnützige Institution als Begünstigten des Restvermögens bestimmen. Nicht alle Versicherungshäuser können derartige Vertragsgestaltungen anbieten. Bei denen, die es tun, lässt sich mit dem unscheinbaren Instrument einer Versicherung eine durchdachte Lösung umsetzen, für die es ansonsten komplexe Rechts- oder Stiftungsstrukturen bräuchte.


    Stefan Brähler

    Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und als B2B-Partner von Vermögensverwaltern und Versicherern seit 20 Jahren Spezialist für Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung mit Investmentpolicen für deren vermögende Privatkunden. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

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