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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 27.3.2020 Drucken

    Pandemie beeinflusst auch Betriebsrente

    Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Pensionsrückstellungen deutscher Unternehmen. Darauf macht Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Longial, aufmerksam.

    Seit Jahren leiden die Unternehmen unter einem immer weiter sinkenden Rechnungszins und damit steigenden Pensionslasten.

    BetriebsrenteDie für die Berechnung der Rückstellungen maßgeblichen Zinssätze leiten sich aus der Rendite erstklassiger Unternehmensanleihen mit langer Laufzeit ab. Im Konzernabschluss nach internationalen Regeln (IFRS) erfolgt eine Bewertung zum stichtagsaktuellen Niveau, im Abschluss nach HGB werden die Renditen über die letzten zehn Jahre geglättet. Ende 2019/Anfang 2020 hat die Rendite ein extrem niedriges Niveau nahe Null erreicht. Doch nun sorgt die Corona-Pandemie für eine kurzfristige Wende: „Seit dem 10. März ist ein dramatischer Anstieg der Renditesätze zu verzeichnen, bis zum 25. März hat sich das Renditeniveau um rund ein Prozent erhöht und damit mehr als verdreifacht“, so Michael Hoppstädter.

    Entlastung in der Bilanz

    Für Unternehmen mit einer Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards ergeben sich unmittelbare Auswirkungen. Die maßgeblichen Zinssätze werden zum Abschlussstichtag 31. März 2020 voraussichtlich deutlich steigen. Der Longial-Geschäftsführer erläutert: „Höhere Zinssätze führen zu niedrigeren Verpflichtungswerten und sorgen so für eine Entlastung der Bilanzen. Die Effekte werden dabei als sogenannte versicherungsmathematische Gewinne direkt im Eigenkapital erfasst.“

    Abwärtstrend des Rechnungszinses verlangsamt

    Nach HGB werden die Auswirkungen durch die Glättung über zehn Jahre nicht unmittelbar zu spüren sein. „Aber auch hier könnte sich der bisherige Abwärtstrend im Rechnungszins über die kommenden Monate verlangsamen“, kommentiert Hoppstädter. „Wie stark die Auswirkungen sind, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht seriös vorhersagen.“ Dies hänge maßgeblich davon ab, wie lange die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie aufrechterhalten werden, wie stark die dadurch ausgelöste Rezession der Wirtschaft ausfällt und wie sich diese Gesamtlage auf das Zinsniveau auswirkt.

    Märkte preisen höheres Ausfallrisiko ein

    Erste Musterberechnungen zeigen, dass der zehnjährige Durchschnittszins zum 31. Dezember 2020 um fünf bis zehn Basispunkte höher ausfallen könnte als bislang angenommen. Die bisherigen Schätzungen von Longial liegen bei 2,29 Prozent. Für den aufwandswirksamen Zinsänderungseffekt könnte dieser Anstieg zu einer deutlichen Entlastung um bis zu 25 Prozent im Geschäftsjahr 2020 führen. Bei einer Rückstellung von aktuell 500.000 Euro bedeutet das eine Entlastung der Gewinn- und Verlustrechnung um bis zu 10.000 Euro.

    „Nach unserer Einschätzung handelt es sich beim Anstieg des Renditeniveaus zunächst um einen kurz- bis mittelfristigen Effekt“, kommentiert der Longial-Geschäftsführer. Die Märkte preisen in der aktuellen Marktsituation ein erhöhtes Ausfallrisiko für Unternehmensanleihen ein. Mittelfristig könnten Anleihen mit besonders starken Risikozuschlägen sogar ihr erstklassiges Rating verlieren. Dann wären sie nicht mehr für die Ableitung der Rechnungszinssätze für Pensionsverpflichtungen relevant. Was das für den Rechnungszins bedeutet, ist noch nicht abschätzbar.

    Rückgang beim Planvermögen

    Hoppstädter weiter: „Langfristig sehen wir den Trend zu fallenden Zinsen aber sogar eher noch verstärkt: Die großen Notenbanken haben durch Maßnahmen in den letzten Tagen die Leitzinsen gesenkt (FED) beziehungsweise die Liquidität deutlich ausgeweitet (EZB) und damit das Zinsniveau langfristig weiter abgesenkt. Nicht auszuschließen, dass die Renditen für Unternehmensanleihen wieder deutlich fallen, sobald die Panik aus den Märkten verschwindet.“

    Die aktuelle Marktlage wirkt sich aber auch auf die Vermögen zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen aus. Deckungs- beziehungsweise Planvermögen wird in der Bilanz zum Zeitwert berücksichtigt. Hält ein Unternehmen solches Vermögen in Form von kapitalmarktnahen Assets, beispielsweise Aktien oder Fonds, dürften die Marktverwerfungen der vergangenen Tage zu einem deutlichen Rückgang des Vermögens geführt haben. Der Wert von Rückdeckungsversicherungen bleibt hingegen unverändert.

    Nachschüsse könnten erforderlich sein

    Vom Wertverfall an den Finanzmärkten werden im Übrigen auch Pensionsverpflichtungen betroffen sein, die auf einen kapitalmarktförmigen Pensionsfonds ausgelagert wurden. Auch wenn solche mittelbaren Verpflichtungen nicht bilanziert, sondern im Bilanzanhang ausgewiesen werden, kann die Situation eintreten, dass das Fondsvermögen die aufsichtsrechtlichen Grenzen unterschreitet. In diesem Fall wird ein Nachschuss durch den Arbeitgeber erforderlich.

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