Wird Soli-Ersparnis zum Plus für die Altersvorsorge?
Die Deutschen begrüßen nicht nur die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, sondern erwägen einer aktuellen Umfrage zufolge mehrheitlich, die Soli-Ersparnis in die eigene Altersvorsorge zu investieren.
Gemäß einer von Swiss Life Select in Auftrag gegebenen repräsentativen YouGov-Studie können sich gut zwei Drittel der Befragten (67,2 Prozent) vorstellen, das Geld aus der Soli-Ersparnis für die finanzielle Absicherung ihres Ruhestands einzusetzen. Das wird in vielen Fällen auch dringend nötig sein. Die aktuellen Sparraten fürs Alter können den individuell gewünschten Lebensstandard meist (noch) nicht decken. So gab jeder Dritte an, dafür mindestens 200 Euro monatlich sparen zu müssen. Dennoch schaffen es laut Umfrage derzeit nur 14,5 Prozent der Befragten, mehr als 200 Euro fürs Alter zurückzulegen. 22,5 Prozent kommen nur auf monatliche Sparraten unter 100 Euro. Ein gutes Drittel (35,2 Prozent) spart aktuell gar nichts für die Altersvorsorge. Von damit einhergehender Altersarmut sind rund vier von zehn Frauen (40,4 Prozent) und etwa jeder dritte Mann (29,5 Prozent) betroffen. Die Soli-Ersparnis könnte Liquidität für höhere Sparraten schaffen.
Zusätzlich elf Milliarden Euro zur Verwendung
Wenn ab 2021 die beschlossene Abschaffung des Solidaritätszuschlags kommt – wegen der Corona-Pandemie gibt es sogar Forderungen, diesen Prozess vorzuziehen – ist damit laut Bundesregierung eine milliardenschwere Entlastung verbunden. Nach derzeitigen Berechnungen aus dem Bundesfinanzministerium geht es dabei insgesamt um eine Ersparnis von fast elf Milliarden Euro. Profitieren sollen rund 90 Prozent der Steuerzahler beziehungsweise 35,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Diese können je nach Einkommen und Lebenssituation zwischen einigen hundert bis zu 1.000 Euro im Jahr sparen.
Neu ab 2021: Ausgedehnte Freigrenze und Milderungszone
Das ergibt sich daraus, dass beispielsweise die Freigrenze angehoben wird, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt. Diese wird von heute 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird. Hinzu kommt eine sogenannte Milderungszone, damit bei Überschreiten der Freigrenze nicht sofort auf den vollen Steuerbetrag der Solidaritätszuschlag anfällt. Von dieser Regelung profitieren weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge entsprechend.
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