Was kostet meine Geldanlage?
Wie teuer ist die Finanzberatung durch meine Bank oder Sparkasse wirklich und welche Rendite habe ich damit erzielt?
Dieses „Geheimnis“ wird Anfang 2019 offiziell gelüftet. Ab dann sind alle Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister verpflichtet, ihren Kunden das sogenannte Ex-post-Kundenblatt für das Vorjahr auszuhändigen. Darin müssen neben der Rendite alle direkten und indirekten Kosten der Geldanlage aufgeführt werden. Experten erwarten, dass die Gebührentransparenz für mehr Wettbewerb unter den Anbietern sorgt.
2018 war kein gutes Jahr für Anleger. Selbst ein ausgewogenes Portfolio aus Indexfonds, das je zur Hälfte mit Europa-Aktien und deutschen Bundesanleihen mittlerer Laufzeit bestückt ist, lag kurz vor dem Jahresende etwa drei Prozent in den roten Zahlen. Da nur wenige Fonds und Finanzprodukte ihre Vergleichsindizes schlagen, dürften die Verluste in vielen Depots – je nach Aktienquote und regionaler Ausrichtung – bis zum Jahresende ähnlich hoch ausgefallen sein.
Für Professor Dr. Hartwig Webersinke, Dekan für Wirtschaft und Recht an der Hochschule Aschaffenburg, ist klar: „Das Verhältnis zwischen der eher mauen Performance und den teils hohen Kosten dürfte viele Anleger negativ überraschen, wenn beides erstmals im Ex-post-Kostenblatt klar und deutlich gegenübersteht.“ Der Wissenschaftler geht davon aus, dass die neue Gebührentransparenz manche Anleger dazu bringt, ihre Entscheidung für den bisherigen Finanzdienstleister zu überdenken. „Das Ex-post-Kostenblatt, das mindestens jährlich erstellt werden muss, wird für mehr Wettbewerb sorgen und das ist durchaus im Sinn der Kunden“, so Webersinke.
Überraschung für viele Anleger
In der Tat unterschätzen die meisten Anleger bislang, was sie die Beratung durch ihre Bank oder Sparkasse tatsächlich kostet. Doch dank der gesetzlichen Regulierung von MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) müssen alle Anbieter ab 2019 sämtliche Kosten der Finanzprodukte wie auch ihrer Dienstleistungen detailliert auflisten. „Dies führt dazu, dass die Kunden nun klar erkennen können, was ihr Finanzdienstleister sie kostet und was sie mit seiner Hilfe erwirtschaften. Das begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt Andreas Glogger von der Glogger & Partner Vermögensverwaltung in Krumbach.
Banken mit erheblichen Kosten
Zu welcher Höhe sich die Kosten im Falle einer banküblichen Betreuung summieren können, rechnet die Aufsichtsbehörde BaFin selbst in einem realistischen Beispiel im Internet vor. Demnach schlagen die Beratung bei einem 50.000-Euro-Depot mit 1.000 Euro (zwei Prozent) und das Finanzprodukt mit 750 Euro (1,5 Prozent) zu Buche. „Beides summiert sich auf satte 1.750 Euro oder 3,5 Prozent – das ist aus meiner Sicht deutlich zu viel“, sagt Anton Vetter von der bankenunabhängigen BV&P Vermögen AG in Kempten.
Es geht aber noch schlimmer. Packt die Bank dem Kunden einen neuen Aktienfonds ins Depot und kassiert dafür den branchenüblichen Ausgabeaufschlag von fünf Prozent, können die Kosten in jenem Jahr auch mal bei sieben bis acht Prozent liegen. Dabei gilt jedoch: Wird der Aktienfonds länger als ein Jahr gehalten, kann der Ausgabeaufschlag zumindest gedanklich über die gesamte Haltedauer verteilt werdern.
Günstigere Alternativen gesucht
Bei solchen Gebühren kann es sich lohnen, nach günstigeren Alternativen Ausschau zu halten. Eine Möglichkeit für Do-it-yourself-Anleger, die wissen, was sie tun, sind börsengehandelte Indexfonds (ETFs). Deren komplette Verwaltungsgebühr liegt nicht selten nur zwischen 0,1 und 0,5 Prozent. Selbst sogenannte Multi-Asset-ETFs, die nach einem festen Schema gleichzeitig in Aktien, Anleihen und Rohstoffe investieren, kommen gerade mal auf gut 0,5 Prozent im Jahr. Kauft man ETFs direkt an der Börse, ist der sogenannte „Spread“ mit knapp einem Prozent ebenfalls überschaubar. Robo-Advisor wie Scalable, cominvest oder Liquid bieten ihre Dienstleistung einer automatisierten Depotverwaltung bereits ab einem Prozent pro Jahr an.
Wer keine Experimente mag und sich lieber einem erfahrenen Finanzexperten anvertraut, kann bei einem bankenunabhängigen Vermögensverwalter richtig sein. Deren Honorar setzt sich aus einer Grundvergütung sowie unter Umständen einem performanceabhängigen Honorar zusammen, wenn der Verwalter besonders erfolgreich war. Die jährliche Grundvergütung können Kunde und Vermögensverwalter frei vereinbaren. Nicht selten aber gelten Standardsätze zwischen 0,75 und 1,5 Prozent des Vermögens.
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