Keiner denkt gern an den Fall der Fälle, wenn ein Schicksalsschlag die eigene Handlungsfähigkeit einschränkt. Dennoch sollte jeder mit rechtssicheren Vollmachten dafür Vorsorge treffen.
Zur Unterstützung dieser Vorkehrungen hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge seine Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ neu aufgelegt. Umfangreich wird beschrieben, wie mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht Rechtssicherheit für den Ernstfall geschaffen wird.
Falls es niemanden gibt, dem man eine umfassende Vorsorgevollmacht geben möchte, kommt eine Betreuungsverfügung als Alternative in Frage. Sie schafft vorsorglich Einfluss, falls das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zur Lebensgestaltung, an denen sich der Betreuer orientieren muss.
Vorgaben für die ärztliche Behandlung
Das dritte Dokument, das in der Broschüre ausführlich beschrieben wird, ist die Patientenverfügung. Darin äußern die Verfasser ihren Willen in Fragen der ärztlichen Behandlung für den Fall, dass eines Tages keine eigenständigen Entscheidungen mehr möglich sind – etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Demenz. Patientenverfügungen enthalten auch Festlegungen, welche medizinischen Maßnahmen unterlassen werden sollen. Ärzte oder Pflegepersonal sind verpflichtet, diesen Vorgaben zu folgen.
Die DIA-Broschüre enthält Vorlagen für diese Verfügungen, die die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigen. Das beschreibbare PDF können Sie auf dieser Seite herunterladen.