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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 8.8.2019 Drucken

    Vollmachten für den Fall der Fälle

    Keiner denkt gern an den Fall der Fälle, wenn ein Schicksalsschlag die eigene Handlungsfähigkeit einschränkt. Dennoch sollte jeder mit rechtssicheren Vollmachten dafür Vorsorge treffen.

    Zur Unterstützung dieser Vorkehrungen hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge seine Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ neu aufgelegt. Umfangreich wird beschrieben, wie mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht Rechtssicherheit für den Ernstfall geschaffen wird.

    DIA-VorsorgemappeMit der Vorsorgevollmacht zum Beispiel kann jeder eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf die Angelegenheiten zu regeln. Die Vollmacht ermöglicht den Vertretern ein schnelles und unkompliziertes Handeln – angefangen bei dringenden Behördengängen bis zur Organisation einer häuslichen Pflege. Die Bevollmächtigten unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle. Damit setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen voraus. In der Ratgeberbroschüre wird beschrieben, worauf bei der Auswahl der Bevollmächtigten zu achten ist und welche Befugnisse sie haben.

    Falls es niemanden gibt, dem man eine umfassende Vorsorgevollmacht geben möchte, kommt eine Betreuungsverfügung als Alternative in Frage. Sie schafft vorsorglich Einfluss, falls das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zur Lebensgestaltung, an denen sich der Betreuer orientieren muss.

    Vorgaben für die ärztliche Behandlung

    Das dritte Dokument, das in der Broschüre ausführlich beschrieben wird, ist die Patientenverfügung. Darin äußern die Verfasser ihren Willen in Fragen der ärztlichen Behandlung für den Fall, dass eines Tages keine eigenständigen Entscheidungen mehr möglich sind – etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Demenz. Patientenverfügungen enthalten auch Festlegungen, welche medizinischen Maßnahmen unterlassen werden sollen. Ärzte oder Pflegepersonal sind verpflichtet, diesen Vorgaben zu folgen.


    Die DIA-Broschüre enthält Vorlagen für diese Verfügungen, die die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigen. Das beschreibbare PDF können Sie auf dieser  Seite herunterladen.

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