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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 21.10.2019 Drucken

    Verbessert ein Provisionsdeckel die Rendite?

    Eine gesetzlich verordnete Provisionskürzung in der Lebensversicherung soll den anhaltenden Niedrigzins kompensieren. So die Planungen der Bundesregierung. Aber führt ein solcher Eingriff wirklich zu einer nennenswert höheren Rendite? Ein DIA-Dossier ging der Frage nach.

    Seit Monaten schon schwelen die Auseinandersetzungen über die Höhe der Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung. Im Frühjahr hatte das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf eines „Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ vorgelegt.

    Gesetz und ParagrafenZiel ist eine Verbesserung der Renditen und Renten für die Versicherten. Nach anfänglichen Informationen hatten sich schon vor Monaten Finanz- und Wirtschaftsministerium auf diesen Entwurf geeinigt. Doch seitdem passierte nichts. Das Bundeskabinett verabschiedete bislang keinen Gesetzentwurf. Mehrfach wurde dieser Punkt von der Tagesordnung genommen. Im Wirtschaftsministerium soll es nun doch Widerstand dagegen geben.

    Modellrechnungen zur Rentenhöhe

    Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) bat daher Experten des Analyseunternehmens Assekurata, die Auswirkungen eines solchen Provisionsdeckels unter die Lupe zu nehmen, vor allem mit Blick auf die gewünschten Verbesserungen bei der Rendite von Lebensversicherungsverträgen. Dazu haben die Assekurata-Experten Modellrechnungen für unterschiedliche Rentenversicherungsprodukte (Sofortrente, Neue klassische Rente, Indexgebundene Rente) marktrepräsentativer Anbieter angestellt, um die künftige Rentenhöhe bei unterschiedlichen Provisionssätzen zu vergleichen.

    Vergleich verschiedener Provisionssätze

    Berechnet wurden die Rentenhöhen einmal für einen Provisionssatz von 40 Promille. Das entspricht in etwa dem derzeitigen Stand. So berufen sich die Autoren des Referentenentwurfes für den Provisionsdeckel auf eine Erhebung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wonach die Versicherungsunternehmen für das Neugeschäft im Jahr 2017 vertriebswegeübergreifend Abschlussprovisionen von durchschnittlich 37,74 Promille geleistet haben. In einer zweiten Berechnung ermittelten sie dann die Renten bei einem Provisionssatz von 25 Promille. Dieser Satz soll für den Provisionsdeckel gelten.

    Den Berechnungen lagen folgende Parameter zugrunde. Aufgeschobene und indexgebundene Rente: Eintrittsalter 35 Jahre, Rentenbeginn mit 67, Rentengarantiezeit von fünf Jahren, Monatsbeitrag von 100 Euro. Sofortbeginnende Rente: Einmalbeitrag von 100.000 Euro bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren. Dabei variierte Assekurata lediglich die Provisionssätze. Alle anderen Kosten sowie die unterstellte marktgängige Überschussbeteiligung wurden konstant fortgeschrieben.

    Keine Kompensation für niedrige Zinsen

    Die Ergebnisse sind ernüchternd. Je nach Produkt differiert die monatliche Rente zwischen 4,86 Euro und 7,25 Euro. Der Renditeefffekt liegt zwischen 0,09 Prozent und 0,16 Prozent. Fazit der Autoren des DIA-Dossiers: „Die Rechnung verdeutlicht, dass Provisionskürzungen die Renditeminderungen durch niedrige Zinsen nicht ansatzweise kompensieren.“ Die Wirkung des Provisionsdeckels auf die konkrete Vertragsrendite werde überschätzt.

    Provisionsdeckel läuft ins Leere

    Hinzu kommt noch ein weiterer Faktor, der den Provisionsdeckel ins Leere laufen lässt. Nach der Intention des Gesetzentwurfes sollen Vermittler für ihre Dienstleistung über 25 Promille hinaus eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn ihre Beratung die erforderliche Qualität aufweist. In der Untersuchung haben die Experten des Analysehauses daher ausgewertet, ob die vorhandenen Kennziffern für eine solche Aufstockung sprechen. Da weder Stornoquote noch Beschwerdequote Anlass dafür liefern, in großer Breite die Güte der Beratung zu beanstanden, gehen sie davon aus, dass die überwiegende Mehrzahl der Vermittler Anspruch auf die zusätzliche Vergütung hat. Damit würde sich am Niveau der Abschlussprovision im Vergleich zum gegenwärtigen Stand aber nichts ändern.

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