Veränderungen im Betreuungsrecht gefordert
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen fordert eine Neuausrichtung der rechtlichen Betreuung.
Damit reagiert sie auf die geplante Reform des Betreuungsrechts. In einer Stellungnahme setzt sich die Organisation für einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Selbstbestimmung ein. Die zentrale Aufgabe rechtlicher Betreuung müsse es sein, Menschen bei Entscheidungen zu unterstützen und ihnen zu helfen, ihre Rechte geltend zu machen.
Dazu zählt die BAGSO einige Forderungen auf. Soziale Dienste und andere Unterstützungsangebote, die bereits jetzt nach dem Gesetz den Vorrang haben, sollten überall in Deutschland verfügbar sein. Dringend notwendig seien Hilfsangebote im Umgang mit Sozialämtern, Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern. Zugleich sollten für alle Beteiligte die Bedingungen verbessert werden. So schlägt die Arbeitsgemeinschaft verpflichtende Fortbildungen für alle vor, die in die rechtliche Betreuung involviert sind. Hauptamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollten angemessen vergütet werden. Außerdem fordert die BAGSO eine bessere Ausstattung der etwa 800 Betreuungsvereine in Deutschland und eine Aufklärungskampagne, die den Unterschied einer rechtlichen Betreuung zu der 1992 abgeschafften Entmündigung klarstellt.
1,25 Millionen Menschen haben einen Betreuer
Für volljährige Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, wird – soweit die Vertretung nicht durch eine Vorsorgevollmacht geregelt ist – vom Amtsgericht auf Antrag eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt. Das betrifft nach den Angaben der BAGSO aktuell etwa 1,25 Millionen Menschen in Deutschland. In knapp 600.000 Fällen übernimmt die Aufgabe einer der rund 16.000 Berufsbetreuerinnen bzw. -betreuer. Bei weiteren etwa 600.000 Fällen erfüllen Angehörige diese Aufgabe. In den verbleibenden rund 50.000 Fällen sind es (andere) ehrenamtlich Tätige. Gutachten machten allerdings Defizite und Qualitätsmängel offenkundig. Daher hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag eine Reform des Betreuungsrechts vereinbart. Derzeit läuft der Diskussionsprozess mit den Fachleuten und Interessenvertretern.
Person des Vertrauens mit Vorsorgevollmacht festlegen
Wer eine Betreuung durch Fremde verhindern will, sollte beizeiten entsprechende Vorkehrungen treffen für den Fall der Fälle. Mit der Vorsorgevollmacht zum Beispiel kann jeder eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf die Angelegenheiten zu regeln. Die Vollmacht ermöglicht den Vertretern ein schnelles und unkompliziertes Handeln – angefangen bei dringenden Behördengängen bis zur Organisation einer häuslichen Pflege. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat unlängst seine Vorsorgemappe neu aufgelegt, zu der ein Vordruck für eine Vorsorgevollmacht und umfangreiche Erläuterungen gehören.
Die Mappe enthält auch Anleitungen und Formulare für eine Betreuungsverfügung, mit der alternativ der Rahmen einer Betreuung im Vorhinein festgelegt werden kann. Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zur Lebensgestaltung, an denen sich der Betreuer orientieren muss. Als drittes Dokument ist in der Mappe eine Patientenverfügung. Die Mappe kann in der Online-Version kostenlos hier heruntergeladen werden.
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