Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    Der digitale Nachlass

    Newsletter abonnieren & das Dokument "Der digitale Nachlass" anfordern.


    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 13.5.2020 Drucken

    Pflichtteilsansprüche gezielt ausgehebelt

    Vermögensinhaber können zu Lebzeiten genau bestimmen, wer im Erbfall was und wie viel erhält. Allerdings schränken gesetzliche Regelungen die Freiheit des Erblassers ein, wenn er nicht frühzeitig und gezielt handelt.

    Die gesetzlichen Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen sollen die Versorgung der engsten Familie sicherstellen. Aber es kann zahlreiche Gründe geben, warum einzelne Erben bevorzugt oder andere weniger bedacht werden sollten.

    Testament und ErbenDie einfachste Lösung scheinen frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten zu sein. Aber auch hier müssen steuerliche und weitere gesetzliche Vorgaben im Blick behalten werden. Die Schenkung hat zudem einen grundsätzlichen Nachteil: Der Schenkende trennt sich von seinem Vermögen. Das muss nicht sein. Es gibt eine elegante Lösung, die noch zusätzlich Steuervorteile bringen kann.

    Spätere Änderungen bleiben möglich

    Wer sein Vermögen in einer Versicherungsstruktur verwalten lässt, kann eine sogenannte „unwiderrufliche Bezugsberechtigung“ einrichten. Damit wird zum Beispiel der Lieblingstochter ein bindender Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft eingeräumt, wenn der Erbfall eintritt. Der Vermögensinhaber bestimmt weiter die Anlagestrategie. Das bloße Einsetzen der Tochter als Bezugsberechtigte löst zu diesem Zeitpunkt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer aus. Der Vater bleibt zu Lebzeiten Eigentümer des Vermögens. Sollte sich an seinen Zielen etwas ändern, weil er das Kapital im Alter doch selbst braucht, ist das keine große Sache. Er könnte gemeinsam mit seiner Tochter die „unwiderrufliche Bezugsberechtigung“ durch ein formloses Schreiben einfach aufheben.

    Steuervorteil als zusätzlicher Pluspunkt

    Trotz dieser Flexibilität wirkt das Ganze bei der Pflichtteilsbehandlung aber so, als ob die Tochter alle Ansprüche am Vermögen sofort erhält. Nach den gesetzlichen Regelungen zu den Pflichtteilsergänzungsansprüchen wird das per Bezugsberechtigung übertragene Kapital jedes Jahr um zehn Prozent weniger angerechnet. Tritt der Erbfall also zum Beispiel nach acht Jahren ein, unterliegen 80 Prozent des so vererbten Vermögens nicht mehr den Pflichtteilsansprüchen anderer enger Verwandter. Nach zehn Jahren sind sie vollständig verjährt.

    Ein zusätzlicher Pluspunkt bei der Konstruktion sind die Steuervorteile. Während der Vertragslaufzeit sammeln sich sämtliche Erträge innerhalb einer solchen Versicherungsstruktur abgeltungssteuerfrei an. Bei Auszahlung im Erbfall erhält die Tochter als Bezugsberechtigte auch alle bis dahin angefallenen Erträge wie Zinsen, Dividenden, Kursgewinne endgültig einkommens- bzw. abgeltungssteuerfrei. Die Nutzung von Versicherungsstrukturen zum gezielten Vererben bietet unter dem Strich viele Vorteile und nicht zuletzt ein Stück weit Unabhängigkeit von starren Pflichtteilsregelungen.


    Stefan BrählerGastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und im Private Banking.

    Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema
      Frauen Männer Gleichberechtigung

      Herrscht Gleichberechtigung bei den Finanzen?

      Gibt es beim Finanzwissen und bei der Planung der persönlichen Finanzen eigentlich Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern? Das Thema Finanzen begleitet uns ein Leben lang. Frauen wie Männer. Damit einhergehen immer noch reichlich Vorurteile. Diese wurden in einer Auswertung auf den Prüfstand gestellt. Sie ging auch der Frage nach, wie weit die Gleichberechtigung auf diesem […]

      Artikel lesen
      Steuern

      Abgeltungssteuer abgestellt

      Erbschaftssteuerfreibeträge rechtzeitig durch Schenkungen auszunutzen, ist ein gängiges Mittel, um etwa die Kinder als spätere Erben steuerlich zu entlasten. Auf die Idee, auch die Abgeltungssteuer für die nächsten Jahrzehnte einzusparen, kommen jedoch die wenigsten. Hier ist noch viel Optimierung möglich. Mit der Einbindung von Fonds, Aktien oder einer Vermögensverwaltung in eine Versicherungsstruktur lassen sich Erträge […]

      Artikel lesen
      Risiken Geldanlage

      Corona-Crash: aus Verlusten steuerlich das Beste machen

      In diesen Tagen erhalten viele Anleger die Steuerbescheinigungen ihrer Banken für das Jahr 2019. Insbesondere am Aktienmarkt ließ sich im Vorjahr gutes Geld verdienen. Das spiegelt sich in vielen Depots wider und freut den Fiskus. Im kommenden Jahr indes dürfte es eher lange Gesichter geben. Der Grund: Etliche Anleger haben im Corona-Crash im März 2020 […]

      Artikel lesen