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Passender Schlüssel zum Online-Rentenkonto

Wurde beklagt, dass es in Deutschland ein säulenübergreifendes Rentenkonto immer noch nicht gibt, erklärten die Skeptiker bislang, es fehle ja auch ein einheitliches und über alle Säulen verbreitetes Identifikationsmerkmal. Der jüngste Forschungsbericht zum Online-Rentenkonto räumt mit dieser Behauptung auf.

Mit der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) und der Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) existieren zwei Identifikationskennzeichen, „die bei (nahezu) allen Versorgungseinrichtungen im Laufe der Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung eines Altersvorsorgeproduktes entweder vorliegen oder systemtechnisch eingepflegt werden könnten“.

Eines dieser beiden Kennzeichen käme also für die eindeutige Zuordnung von Versorgungsansprüchen ohne weiteres in Frage. Diese Feststellung treffen die drei Autoren des Forschungsberichtes „Konzeptionelle Grundlagen für eine säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“, der im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums angefertigt worden ist.

Die Steuer-ID kommt bei nahezu allen Altersvorsorgeprodukten ins Spiel, meist allerdings erst ab Rentenbeginn. Damit ist aber die Infrastruktur für die Erhebung und Erfassung dieser Nummer grundsätzlich vorhanden. Eine frühere Erfassung der IdNr. für die Zuordnung im Online-Rentenkonto wäre für die Altersvorsorge-Anbieter demnach keine unzumutbare Anforderung. Sie müssen diese ab der Rentenzahlung ohnehin vorhalten.

Verfassungsrechtliche Prüfung angeraten

Bei der personenindividuellen und unveränderlichen IdNr. sei allerdings zu berücksichtigen, dass die Verwendung dieses Kennzeichens gesetzlich streng reglementiert ist. „Zudem ist zu bedenken, dass es verfassungsrechtlich unzulässig (oder zumindest kritisch) ist, Identifikationskennzeichen zu schaffen, die es erlauben würden, Informationen der Bürger aus verschiedenen Bereichen miteinander zu verknüpfen“, geben die Autoren des Forschungsberichtes zu bedenken. Sie raten daher zu einer vorherigen verfassungsrechtlichen Prüfung, ob eine Verknüpfung mit allen Formen der Altersvorsorge grundsätzlich möglich wäre. Ihr Hinweis, dass der größte Teil der Altersvorsorge bereits steuerbegünstigt ist, lässt sich als positives Argument für die Anwendung der Steuer-ID auslegen.

SV-Nummer als Alternative

Als Alternative käme auch die Sozialversicherungsnummer in Betracht. Sie wird seit 2005 an jeden Bürger vergeben und ändert sich im Laufe des Lebens nicht mehr. Die SV-Nummer wird heute schon grundsätzlich zur Identifikation in den verschiedenen Bereichen der Vorsorge und sozialen Sicherung eingesetzt. Auch eine Kombination aus Steuer-ID und SV-Nummer nennt der Forschungsbericht als denkbare Variante der Identifizierung. So könnte in den Fällen, in denen noch keine SV-Nummer vorliegt, die IdNr. zum Einsatz kommen. Das würde die Verwendung der Steuer-ID, bei der die Studienautoren offenkundig größere verfassungsrechtliche Vorbehalte vermuten, deutlich einschränken.

Neues Kennzeichen wäre zu aufwändig

Eines schließt der Forschungsbericht weitgehend aus: die Einführung eines völlig neuen Identifikationskennzeichens. Zum einen wäre dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Zum anderen würde ein neues Kennzeichen die Etablierung des Online-Rentenkontos stark verzögern. „Insbesondere könnte dies auch die Akzeptanz und die anfängliche Nutzung eines solchen Systems erheblich beeinträchtigen, wenn zunächst recht umfangreiche neue Identifizierungsprozesse angestoßen werden müssten“, schreiben die Autoren.

DIA hat Steuer-ID schon 2017 vorgeschlagen

Eines ist mit diesem Forschungsbericht auf jeden Fall klar: An mangelnden Identifikationsmechanismen scheitert ein Online-Rentenkonto in Deutschland nicht. Dieses Argument war noch ins Feld geführt worden, als das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) 2017 einen Vorschlag für ein Online-Rentenkonto unterbreitete. Übrigens schlug das DIA darin ebenfalls die Steuer-ID vor.