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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 10.8.2020 Drucken

    Online-Rentenkonto nimmt Gestalt an

    In dieser Woche findet im Bundesarbeitsministerium eine Online-Anhörung zu einem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung statt.

    Wichtiger Teil dieses Artikelgesetzes: Die Einrichtung der Digitalen Rentenübersicht. Das ist der neue Begriff, unter dem in Deutschland nun endlich auch ein Online-Rentenkonto eingeführt werden soll, das alle künftigen Rentenansprüche übersichtlich zusammenfasst.

    Schlüssel Online-Rentenkonto

    Verbände und Experten haben in dieser Woche Gelegenheit, sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Er kommt den Anbietern von Altersvorsorgeprodukten und Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung allerdings schon weit entgegen. So soll es eine längere Einführungs- und Erprobungsphase geben. Die Teilnahme erfolgt zunächst freiwillig. Der Gesetzgeber hofft auf einen Sogeffekt. Einige fangen an, andere Unternehmen und Anbieter wollen dann nicht abseits stehen.

    So sieht der Zeitplan nach dem jetzigen Stand aus: Die erste Betriebsphase soll 21 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen, also erst 2022. Das bedeutet, dass der noch einzurichtenden Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht knapp zwei Jahre zur Verfügung stehen, um das Online-Portal aufzubauen, die Schnittstellen zu den Datenlieferanten zu definieren und die Struktur der Rentenübersicht zu entwickeln.

    Freiwilligkeit in der ersten Phase

    In der ersten Betriebsphase gilt sowohl für die Versorgeeinrichtungen als auch für die Rentenanwärter Freiwilligkeit. Sie wird zwölf Monate dauern. Danach erfolgt eine Auswertung der Erfahrungen in der freiwilligen Testphase. Vorsorgeeinrichtungen, die bisher schon durch ein Gesetz regelmäßig Standmitteilungen übermitteln müssen, sollen später zur Anbindung verpflichtet werden. Den genauen Zeitpunkt legt eine noch zu erlassende Rechtsverordnung fest. Geht man davon aus, dass nach der parlamentarischen Sommerpause das Gesetz schnell verabschiedet wird, ist also mit einer Pflicht zur Anbindung frühestens 2023 zu rechnen. Vorausgesetzt, die Entwicklung der Plattform verläuft nach Plan.

    Starke Belastung der Rentenversicherung

    Da die Deutsche Rentenversicherung Bund schon durch die Einführung der Grundrente in den nächsten beiden Jahren stark belastet ist, trifft das zusätzliche Projekt Digitale Rentenübersicht auf bereits stark angespannte Ressourcen. Aus diesem Grund und wegen der Forderung nach mehr Unabhängigkeit, die Rentenversicherung ist schließlich selbst die größte Vorsorgeeinrichtung in Deutschland, war von verschiedenen Seiten der Einwand zu hören, die Plattform für die Digitale Rentenübersicht solle besser ein neutraler Betreiber einrichten und führen. Verschiedene Projekte dazu gibt es bereits seit einiger Zeit. Zum Beispiel von der Deutschen Renten Information, einem Verein, der seit Jahren für ein solches Online-Rentenkonto in Deutschland eintritt. Auch das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hatte vor einigen Jahren in einem Dossier eine Ausschreibung unter unabhängigen Anbietern vorgeschlagen. Nach dem jetzigen Stand wird es aber wohl dabei bleiben, dass die Deutsche Rentenversicherung diese Aufgabe bekommt.

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