Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte unlängst neue Zahlen zur Riester-Rente. Darin sind detaillierte Angaben zu den Beträgen enthalten, die als staatliche Förderung an die Riester-Sparer fließen.
Die endgültigen Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember für das Beitragsjahr 2016. Aktuellere Zahlen liegen zwar vor, sind aber aufgrund der zweijährigen Antragsfrist für die Förderung nur bedingt aussagekräftig. Beispielsweise rechnet das Bundesfinanzministerium im Hinblick auf die Zulagen für die Beitragsjahre 2017 und 2018 noch mit „maßgeblichen“ Veränderungen.
Fast jeder Dritte ohne staatliche Zulage
Von der Riester-Förderung profitierten im Jahr 2016 von insgesamt fast 16,6 Millionen Riester-Sparern rund 11,1 Millionen. Damit kam allerdings auch fast jeder Dritte nicht in den Genuss einer staatlichen Förderung zu seinem Vertrag. Die Ursachen dafür können vielfältig sein. So ruht ein vergleichsweise hoher Anteil der Riester-Verträge. Experten schätzen diesen Anteil bereits seit einigen Jahren auf knapp 20 Prozent. Mitunter wurden und werden Zulagenanträge auch zu spät, falsch beziehungsweise überhaupt nicht gestellt oder die Antragsteller erfüllen nicht die Förderungskriterien.
Mit Kindern zahlt sich die Riester-Rente am meisten aus
Über die Hälfte der Förderung verbuchten Riester-Sparer mit Kindern. So entfiel von den 2.757 Millionen Euro Zuschüssen (ohne Steuerentlastung) mit über 1.412 Millionen Euro mehr als die Hälfte auf die Kinderzulagen. 49 Prozent (1.322 Millionen Euro) machte die Grundzulage aus. Der restliche Förderbetrag ist dem „Berufseinsteiger-Bonus“ zuzurechnen. Seit Jahren gibt es im Zusammenhang mit der Riester-Rente den Vorwurf, dass deren Förderung Geringverdiener nicht erreicht oder ihnen nicht nutzt. Doch was sagen die Zahlen? 2016 hatte mehr als jede dritte geförderte Person (35 Prozent) ein Jahreseinkommen von unter 20.000 Euro. Unberücksichtigt dabei bleiben mittelbar Berechtigte und jene Riester-Sparer, die lediglich den Sonderausgabenabzug geltend gemacht haben oder bei denen etwa eine Zulagenberechtigung (noch) ungeklärt ist. Allerdings ist eine rückläufige Entwicklung festzustellen. 2008 lag dieser Anteil noch bei über der Hälfte (51,1 Prozent).
Mehr Zulagenempfänger mit höherem Einkommen
Der Anteil der Zulagenempfänger mit Jahreseinkommen zwischen 20.000 bis 40.000 Euro blieb weitgehend stabil und betrug im Jahr 2016 nach den Auswertungen der Zulagenstelle 35,5 Prozent. Nahezu verdoppelt hat sich allerdings binnen acht Jahren der Anteil von Zulagenempfängern mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen über 40.000 Euro. 2008 lag dieser Anteil bei 15,8 Prozent. 2016 betrug dieser Wert schon 29,5 Prozent. Jedoch könnte dies auch mit der allgemeinen Lohnentwicklung zusammenhängen. So gab es im Zeitraum von 2007 bis 2016 ein durchschnittliches Lohnplus von über 20 Prozent in den alten und von über 25 Prozent in den neuen Bundesländern. Das führte natürlich auch bei den Riester-Sparern dazu, dass sie im Laufe der Jahre ein höheres Lohnsegment erreichen.