Die Verbände der Versicherer, Investmentgesellschaften und Bausparkassen unternehmen einen gemeinsamen Aufschlag, um eine radikale Vereinfachung der Riester-Rente zu erreichen. In Berlin stellten sie dafür einen Fünf-Punkte-Plan vor, auf den sich die verschiedenen Sparten verständigt haben.
Damit stemmt sich die Finanzbranche gegen die aufbrandende Diskussion unter Politikern über die Einführung eines staatlichen Standardproduktes als Ersatz für die Riester-Rente.
Breite Öffnung des Förderkreises
Gleichzeitig plädieren die Verbände für eine deutliche Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Alle in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen sollen Anspruch auf Förderung haben, also zum Beispiel auch Selbstständige. Damit entfiele die heute bei der Riester-Rente so komplizierte Abgrenzung, wer unmittelbar oder mittelbar oder gar keinen Anspruch auf Förderung hat.
50 Cent Förderung für jeden gesparten Euro
Übersichtlicher soll auch die Förderung selbst werden. Heute erhalten die Riester-Sparer im Durchschnitt auf jeden eingezahlten Euro 50 Cent Zulagen. Dieser Durchschnittswert ergibt sich aber aus einem komplizierten Zusammenspiel von Grund- und Kinderzulage. Vorschlag der Verbände daher: Die Förderquote von 50 Prozent der Einzahlungen wird allen Sparern garantiert. Die Förderung fließt dabei direkt in den Sparvertrag und nicht erst zusammen mit dem Steuerbescheid zum Teil aufs Girokonto. Für Geringverdiener und Familien bleiben Grund- und Kinderzulagen erhalten.
Abschied von der 100-Prozent-Beitragsgarantie
Zugleich schlagen die beteiligten Verbände eine Lockerung der 100-Prozent-Beitragsgarantie vor. Sie erschwert bei den derzeit extrem niedrigen Zinsen eine ertragreiche Kapitalanlage. Dafür soll die Garantie neu justiert werden, ohne die Sicherheitsbedürfnisse der Kunden gänzlich aus den Augen zu verlieren. Wie das im Einzelnen geschehen kann, steht nicht in dem Vorschlag, lediglich von einer Mindestabsicherung ist die Rede. Da fiel die Einigung zwischen Versicherern und Fondsanbietern wohl doch etwas schwerer. Es könnte also zum Beispiel eine Untergrenze von mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge sein. Die Anbieter werden die Vermögensallokation auf den Beginn der Auszahlphase hin in Abhängigkeit von Alter und Restlaufzeit ausrichten, heißt es erläuternd in der Beschreibung des Standardproduktes.
Starke Vereinfachung des Zulagenverfahrens
Der fünfte Punkt des Vorschlages zielt auf eine Automatisierung des Zulagenverfahrens. Statt der bisherigen Zulagenbeantragung soll eine automatisierte Meldung der eingegangenen Beiträge durch die Anbieter automatisch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Beitragsjahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfolgen. Die ZfA soll in einem zweiten Schritt dann die Voraussetzungen für die Zulagengewährung abschließend vor der Auszahlung prüfen. Mit einer solchen Umstellung könne die Zahl der Zulagenrückforderungen von gegenwärtig rund 800.000 pro Jahr um über 90 Prozent reduziert und damit erheblicher Verwaltungsaufwand gespart werden, haben die Verbände ermittelt.
Nun liegt der Ball im Spielfeld der Politik. Die Verbände bitten die Bundesregierung, endlich den Dialog mit den Anbietern über ein Standardprodukt zu starten, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. Ziel ist es, noch im ersten Halbjahr 2020 die skizzierten Reformen umzusetzen.