Etappe für Etappe zum Online-Rentenkonto
Während die Bedenken wachsen, dass der Grundrentenstreit in der Regierungsarbeit weniger hoch angehangene Projekte wie das Online-Rentenkonto überdeckt, kommen die Altersvorsorgeanbieter auf dem Wege zu einem Branchenkonsens weiter voran. Auch wenn das in der Öffentlichkeit fast unbemerkt bleibt.
Den Diskussions- und Arbeitsraum dafür liefert die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG), in der Altersvorsorgeträger aus allen drei Säulen vertreten sind. Im November stehen weitere Etappenziele an bei der Entwicklung eines Prototypen, der zeigen soll, wie sich die GVG-Mitglieder das Online-Rentenkonto praktisch umgesetzt vorstellen können.
Die Entwicklung des Prototypen war nach der Veröffentlichung eines Facharbeitsgruppenberichts der GVG im Juni dieses Jahres beschlossen worden. Er spiegelte schon in etlichen Punkten Übereinstimmung mit dem Grundkonzept wider, das im Bundesarbeitsministerium bislang entstand. Zentrale Onlineplattform, ausschließlich elektronische Bereitstellung der Informationen, freiwillige Nutzung durch die Bürger, Versorgungseinrichtungen übermitteln die Informationen nur auf Anfrage, also keine zentrale Datenhaltung – soweit besteht Konsens zwischen der Politik und den Trägern der Altersvorsorge.
Wie viel Freiwilligkeit, wie viel Verpflichtung?
Noch nicht abschließend entschieden ist, wie weit der Grad an Freiwilligkeit für die Anbieter von Altersvorsorge reicht. Übereinstimmung besteht bislang nur, dass die vorgeschaltete Pilotphase freiwillig sein soll. Den Altersvorsorgeträgern wäre es natürlich am liebsten, es bliebe auch anschließend bei völliger Freiwilligkeit. Aber der Gesetzgeber wird sich nicht darauf verlassen wollen, dass allein die Sogwirkung der Pioniere zu einer großen Verbreitung unter den Anbietern führt. Nach dem Motto: Wenn Arbeitgeber A dabei ist, kann es sich Arbeitgeber B nicht leisten, keine Daten an die Plattform zu liefern.
Zeitaufschub für die schwierigen Fälle
Daher ist eine abgestufte Verpflichtung realistischer: In einem ersten Schritt müssen alle Daten für jene Ansprüche übermittelt werden, für die heute schon eine Standmitteilung verpflichtend ist. Die GVG spricht hierbei von einem „mittelfristigen“ Zeithorizont. Damit hätte der Problemfall „Direktzusage“ erst einmal einen Zeitaufschub. Direktzusagen zählen zu jenen Konstellationen, für die eine Datenbereitstellung am schwierigsten ausfällt. Langfristig läuft es aber auf eine Pflicht zur Datenübermittlung für alle Vorsorgeansprüche hinaus. Mit einer Ausnahme: Vor allem die Protagonisten der betrieblichen Altersversorgung plädieren für eine Stichtagsreglung zu den „Altanwartschaften“. Viele Unternehmen müssten sonst wohl in den Keller steigen und in abgelegten Dokumenten kramen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die zweite große offene Baustelle liefert die Frage, wer bezahlt das Ganze? Über die Kosten für die Implementierung der Plattform besteht weitgehende Einigkeit. Sie trägt der Staat. Geteilter Meinung sind die Akteure hingegen, wer für den Regelbetrieb der Plattform aufkommt. Die Regierungsstellen sprechen sich dafür wie in ähnlich gelagerten Fällen (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Beispiel) für ein Umlageverfahren unter den Altersvorsorgeträgern aus. Die GVG plädiert dagegen für eine dauerhaft geteilte Finanzierungsverantwortung. Vor allem mit dem Verweis, dass die dezentral anfallenden Kosten bei den Versorgungseinrichtungen um ein Vielfaches höher sind, als der Aufwand für die Errichtung und den Betrieb der Plattform selbst.
Entscheidungen des Gesetzgebers stehen noch aus
Zum Beleg dafür werden die Kosten in Dänemark angeführt, wo für den Aufbau ca. 3,5 Millionen Euro und den laufenden Betrieb 1,5 bis zwei Millionen Euro anfallen. Die Einrichtung der Schnittstellen, das Einpflegen der Identifier für alle Versorgungsberechtigten und weitere Aufgaben summieren sich durch die große Zahl an teilnehmenden Einrichtungen auf einen erheblichen Betrag. Aber damit noch nicht genug: Wer bezahlt die Datenintermediäre, die für kleine und mittlere Unternehmen und Versorgungseinrichtungen zwischengeschaltet werden müssen? Nicht jedes Unternehmen ist in der Lage, eine 24/7-Datenbereitstellung zu organisieren.
Es bleibt also noch viel Klärungsbedarf. Wer trägt die Plattform? Wer fungiert als Datenintermediär? Wie können bisherige Informationspflichten nach Anschluss an die zentrale Plattform vereinfacht werden? Dazu bedarf es aber auch Entscheidungen des Gesetzgebers. Leider sind die beteiligten Ministerien gerade bei einer Kardinalfrage, nämlich welches Merkmal für die eindeutige Identifizierung der Altersvorsorgesparer benutzt wird, noch meilenweit von einer Entscheidung entfernt.
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