Erstes Etappenziel beim Online-Rentenkonto
Mit einem Forschungsbericht, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dieser Woche veröffentlichte, erreicht das schon lange geforderte Online-Rentenkonto in Deutschland ein erstes Etappenziel.
Eine säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation ist trotz des äußerst komplexen Altersvorsorgesystems in absehbarer Zeit auch in Deutschland umsetzbar. Mit dieser Feststellung nehmen die Autoren des Forschungsberichtes den letzten Skeptikern, die das deutsche System für zu vielgliedrig und zu kompliziert halten, um in einem einheitlichen Konto die späteren Rentenansprüche abzubilden, endgültig den Wind aus den Segeln.
Viel wichtiger als dieses Argument sind allerdings die konkreten Vorschläge für die Einführung eines solchen Kontos. So zeichnen sich nun auch auf der Ebene der Regierung erste Konturen eines solchen Kontos ab. Es soll auf die bereits existierenden Standmitteilungen aufsetzen, um einerseits aufwändige Doppelberechnungen zu vermeiden und andererseits an schon bekannte Informationsformate anzuknüpfen.
Einbezogen werden sollen jene Sparformen und Anlageprodukte, die klar erkennbar vorrangig der Altersvorsorge dienen. Das ist bei der ersten und zweiten Säule der Alterssicherung ohne Ausnahme gegeben. Für die dritte Säule schlagen die Autoren vor, diejenigen Produkte einzubeziehen, die vertragsgemäß einen Sparprozess vorsehen, bei dem das geplante Fälligkeitsdatum in einem rentennahen Alter liegt.
Datenabholung auf Anforderung
Statt einer zentralen Datenhaltung auf der Plattform favorisiert der Forschungsbericht eine bedarfsabhängige Datenabholung, wenn sich der Sparer auf der Plattform seine künftigen Rentenantwartschaften anschaut. Diese Form erscheint den Autoren schon aus Gründen des Datenschutzes weitaus angemessener und verhältnismäßiger. Allerdings werde es in diesem Fall Bedarf geben, für Gruppen von Vorsorgeeinrichtungen zentrale Datenspeicherungen mit regelmäßigen Aktualisierungen einzurichten, da nicht alle in der Lage sein werden, bedarfsabhängige Abfragen unmittelbar zu beantworten. Dafür kämen sogenannte Daten-Intermediäre in Frage.
Identifikation mit Steuer-ID oder SV-Nummer
Für die Identifikation zur Kontonutzung könnte sowohl die Steuer-ID als auch die SV-Nummer eingesetzt werden. Beide sind weit verbreitet und ermöglichen eine eindeutige Zuordnung. Für eine Übergangszeit seien auch andere Datenfelder zur Identifikation vorstellbar, schreiben die Autoren. Sie weisen aber zugleich darauf hin, dass dies voraussichtlich mit erheblichen Einschränkungen des Wirkungsgrades einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation verbunden wäre.
Trägerschaft und Dienstleister trennen
Die Trägerschaft sollte staatlich initiiert sein, aber gleichzeitig alle Altersvorsorgeträger einbinden. Letzteres stelle die Akzeptanz bei den Vorsorgeeinrichtungen sicher. Der Forschungsbericht rät allerdings, Trägerschaft und umsetzenden Dienstleister nicht in eine Hand zu legen. „Das ermöglicht erfahrungsgemäß eine schnellere Reaktion auf technische Weiterentwicklungen, Veränderungen von Kostenstrukturen und Schwankungen der Servicequalität.
Beamtenversorgung kommt erst später auf die Plattform
Die Autoren machen drei Felder aus, die nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand schnell in die Plattform eingebunden werden könnten. Das sind Altersvorsorgeansprüche gegenüber ausländischen Versorgungseinrichtungen sowie die Beamtenversorgung und die berufsständischen Versorgungswerke, die bislang keine regelmäßigen Standmitteilungen versenden. Auch die vollständige Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften aus früheren Arbeitsverhältnissen sei ein Problem. Daher wird ein schrittweises Vorgehen empfohlen, bei dem diese „Problemgruppen“ erst zu einem späteren Zeitpunkt ihre Daten an die Plattform liefern. So soll eine Verzögerung des Starts verhindert werden. „Wir halten es für entscheidend, dass baldmöglichst (innerhalb von zwei bis drei Jahren) mit einer Pilotphase begonnen werden kann“, lautet der Zeithorizont, den der Forschungsbericht umreißt.
DIA unterbreitete ähnliche Vorschläge schon 2017
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hatte bereits 2017 ein Dossier mit Vorschlägen für ein Online-Rentenkonto vorgelegt. Diese basierten auf der Auswertung von Erfahrungen in Ländern, die bereits seit einiger Zeit solche Online-Plattformen mit Altersvorsorgeinformationen betreiben. Die vom DIA unterbreiteten Vorschläge sind weitgehend deckungsgleich mit denen aus dem nun vorgelegten Forschungsbericht. Auch das DIA hatte seinerzeit eine schrittweise Einführung, dezentrale Datenhaltung, Rückgriff auf schon vorhandene Standmitteilungen und eine staatliche Initialzündung in Gestalt einer modifizierten Informationspflicht vorgeschlagen.
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