Erfüllen Lebensversicherer die gesetzlichen Auflagen?
Bei den Standmitteilungen in der Lebensversicherung kommt es nach wie vor zu großen Unterschieden in der Qualität. Zwölf Lebensversicherer erfüllen nicht einmal vollständig die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Wer für den Ruhestand Geld zurücklegt, möchte auch wissen, ob sein Erspartes gut und sicher angelegt ist. Jährlich erhalten Kunden daher in einer Art Kontoauszug eine Übersicht, wie sich der Wert ihrer Lebensversicherung entwickelt und mit welchen Leistungen Sie am Ende rechnen können. Der Gesetzgeber hat genau geregelt, welche Informationen diese Standmitteilungen umfassen müssen. Doch inwieweit halten sich die Versicherer daran?
Dieser Frage widmet sich eine aktuelle Analyse von Policen Direkt. Die Studie untersucht dabei klassische kapitalbildende Lebensversicherungen auf die Einhaltung der neuen gesetzlichen Pflichten, die seit Juli 2018 gelten. Darüber hinaus prüft die Studie, ob den Verbrauchern die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschriebenen Informationen zu den Bewertungsreserven mitgeteilt werden. Wie transparent sind also die Lebensversicherer zu ihren Kunden?
Alle Assekuranzen haben ihre Standmitteilungen seit den neuen Vorschriften bereits angepasst und aktualisiert. Der Großteil, nämlich 66 der 78 Versicherer, erfüllen zudem auch die geltenden Mindestanforderungen. Weitere 34 kommen ebenso den BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven nach. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings, dass zwölf Gesellschaften nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben für Standmitteilungen einhalten. Negativ fällt außerdem auf, dass die Versicherer vor allem bei älteren Verträgen darauf verzichten, unsichere Überschüsse aufzuschlüsseln. Gerade bei diesen Policen machen derartige Bonuszahlungen jedoch immer noch einen großen Teil des Wertes aus. „Nur mit vollständigen und verständlichen Informationen können Vorsorgesparer die Entwicklung der Verträge transparent nachvollziehen und damit auch fundierte Entscheidungen treffen“, so der Chefaktuar von Policen Direkt Henning Kühl.
Fragezeichen bei den Kunden bleiben
Je neuer indes der Vertrag, desto mehr zusätzliche Informationen gibt es. Dazu gehören unter anderem laufende Kosten, die aktuelle Höhe der Überschussbeteiligung oder Leistungen zu kommenden Teilauszahlungen. 14 Gesellschaften stellen allerdings nicht gesetzeskonform dar, wie die Kunden an den Überschüssen beteiligt werden, obwohl sie laut Mindestzuführungsverordnung dazu verpflichtet sind. Die Versicherer sehen diese Vorgaben eher als unverbindliche Empfehlung, so die Studienautoren. Das geschieht oft in der Annahme, dass Kunden diese Informationen sowieso nicht abrufen würden.
Alles in allem genügen laut den Analyseergebnissen die jährlichen Infobriefe den Kunden nicht aus, um ihre private Altersvorsorge gut abzuschätzen. Reicht die private Lebensversicherung, um die Rentenlücke zu schließen? Auch nach dem Lesen der Standmitteilungen haben viele meist keine eindeutige Antwort auf diese Frage. Die Ursache dafür sieht Kühl in der Auslegung der seit Juli 2018 geltenden Gesetze. „Die neuen Vorschriften haben nicht zu einem einheitlichen Standard geführt, weil die Angabe wichtiger Informationen und deren Darstellung weiter im Ermessen der Versicherer liegt.“
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