DIA-Studie: Big Bang bei der Riester-Förderung
Die Förderung in der Riester-Rente sollte auf Geringverdiener begrenzt werden. Diesen Vorschlag unterbreiten die Autoren der jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).
Gleichzeitig entfallen der bisherige Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge und die nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente.
Werden die Gut- und Besserverdienenden anstelle der Riester-Rente auf die Basis-Rente verwiesen, erhalten diese de facto nicht weniger Förderung als bisher. Die dort angewandte nachgelagerte Besteuerung entspricht der heutigen Regelung bei der Riester-Rente, wenn der Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulage. Damit entfiele aber die bislang technisch ohnehin überflüssige Zulagenverrechnung. Dieses zweistufige Förderverfahren – erst Zulage, dann deren Verrechnung mit dem Sonderausgabenabzug – macht das Förderverfahren bei der Riester-Rente zusätzlich kompliziert und aufwändig.
Einkommensgrenze bei 20.000 Euro
Für die Zulage schlagen die Autoren der DIA-Studie „Revitalisierung der Riester-Rente“ eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen vor (Verheiratete 40.000 Euro). Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 5.000 Euro. Eine solche Beschränkung auf Geringverdiener sei gerechtfertigt. Damit wird bei ihnen eine mögliche Überforderung durch den zusätzlichen Sparbeitrag gemindert. Alle anderen Personen mit einem höheren Einkommen sollten in der Lage sein, ihre Altersvorsorge auch ohne Subventionen selbst zu finanzieren.
Ähnliche Regelung bei der Wohnungsbauprämie
Die vergleichsweise niedrige Einkommensgrenze mit „Fallbeilwirkung“ lässt sich nach Meinung der Autoren auch mit Verweis auf die Wohnungsbauprämie oder die vermögenswirksamen Leistungen begründen. Dort gelten ähnliche Bedingungen für eine Förderung. Für jene Personen, die gerade aus der Einkommensgrenze herauswachsen, schlagen sie eine Übergangslösung vor: Für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren bleibt der Anspruch auf die Zulage erhalten. „Diese Übergangsfrist hilft bei einmaliger, kurzfristiger Überschreitung der Einkommensgrenze ebenso wie bei zeitverzögerter Überprüfung der Zulagenhöhe, Teil-Rückforderungen zu vermeiden. Der Sparer wird lediglich informiert, dass er die Zulage demnächst nicht mehr bekommt. Es sei denn, sein Einkommen sinkt nachweislich wieder unter die Einkommensgrenze“, erklärt Studienautor Dr. Reiner Braun von der empirica AG in Berlin.
Weniger Verwaltungsaufwand
Die Umstellung der Förderung der Riester-Rente würde zu weniger Rückforderungen von Zulagen führen, da die Fallzahlen mit Zulage deutlich geringer sind. Außerdem fände eine gezieltere Förderung gerade der Geringverdiener statt. Vor allem in dieser Gruppe ist die ergänzende private oder betriebliche Altersversorgung weniger verbreitet. Unter dem Strich fällt so weniger Verwaltungsaufwand für die Riester-Rente an, was auch zu höheren Renditen führt.
Zwei weitere Vorschläge abgewogen
Neben der Beschränkung der Förderung auf Geringverdiener entstanden in den Expertengesprächen, die die Studienautoren im Vorfeld geführt haben, noch zwei weitere Vorschläge. Zum einen die Umstellung auf ein Obligatorium, gegebenenfalls mit der Möglichkeit, dagegen zu optieren, und zum anderen eine einkommensunabhängige Zulagenförderung. Diese beiden Vorschläge besitzen aus Sicht der Studienautoren allerdings mehr Nach- als Vorteile. Daher plädierten sie bei der Vorstellung der Studie für die Beschränkung der Förderung auf Geringverdiener.
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