Wo bleibt Günther Schild bei der Geldanlage?
Sicherheit ist Trumpf. Das gilt auf jeden Fall für die Mehrheit der deutschen Sparer. Früher war das einfach. Seit Ende der 60er Jahre konnten Anleger einen „Schatz“ kaufen – den Bundesschatzbrief.
Die Zinsen orientierten sich am Markt. Da es in früheren Jahrzehnten noch Zinsen gab, stießen die Bundeswertpapiere schnell auf Interesse. Als Werbefigur wurde eine Schildkröte namens Günther Schild populär. 2013 endete die Ausgabe der Schatzbriefe jedoch.
Ein paar Jahre länger überdauerte noch die Tagesanleihe. Im Jahr 2008 eingeführt, konnte ein Sparer damit, ähnlich wie mit Tagesgeld bei der Bank, Geld parken und jeden Tag abheben. Der Zins orientierte sich am europäischen Vergleichszinssatz EIOPA. Der große Vorteil: Gebühren fielen nicht an. Die Banken waren nicht glücklich über die neue Konkurrenz.
Spätestens mit der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 und der anschließenden Finanzkrise war das Vertrauen in die Banken erheblich erschüttert. Beim Staat schienen die Ersparnisse sicherer. Auf dem Höhepunkt der Krise, Ende des Jahres 2008, befanden sich 3,2 Milliarden Euro in der Tagesanleihe. Die Folgen der Finanzkrise führten aber dazu, dass das Geschäft für den Bund immer unrentabler wurde. Die Zinsen sanken gegen Null. Das Geschäft lohnte sich nicht mehr. Der Verwaltungsaufwand war dafür zu hoch. Ende des Jahres 2019 wurden dann auch die Tagesanleihe und damit Günther Schild endgültig in den Ruhestand geschickt.
Die „Merkel-Garantie“
Seitdem sind Fest- und Tagesgeld die Favoriten für sichere Anlagen in Deutschland. Zwar gibt es auch hier keine Zinsen, aber die vermeintliche Sicherheit tröstet darüber hinweg. Der 5. Oktober 2008 hat sich tief in das deutsche Bewusstsein eingeprägt. Zum Höhepunkt der europäischen Finanz- und Bankenkrise traten Kanzlerin Angela Merkel und der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gemeinsam vor die Kameras und verkündeten eine Garantie. „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung.“
Damit garantierten die beiden etwas, was der Staat streng genommen gar nicht garantieren kann. Aber sie hatten Erfolg. Die Sparer brachten ihr Geld zur Bank. Allein im Oktober 2008 schwollen die Einlagen um 39 Milliarden Euro an. Allerdings hatte die „Merkel-Garantie“ keinerlei gesetzlich bindende Wirkung. Es war lediglich eine politische Willenserklärung, die ökonomisch niemals aufrechtzuerhalten gewesen wäre.
Rechtlich bindend ist die Einlagensicherung
Eine Garantie sämtlicher Bankguthaben würde die Möglichkeiten des Bundeshaushaltes bei Weitem übersteigen. Rechtlich bindend ist lediglich die gesetzliche Einlagensicherung, die Bankguthaben bis zur Höhe von 100.000 Euro je Kunde absichert. Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 wurde das System der Einlagensicherungen in Europa grundlegend reformiert und vereinheitlicht. Seit Mitte 2015 gilt nun europaweit die EU-Richtlinie 2014/49/EU, die sowohl die Entschädigungshöhe (100.000 Euro pro Kunde und Bank) als auch die Finanzierung der Einlagensicherungsfonds klar regelt. Allerdings handelt es sich nicht um eine Absicherung der Europäischen Union, sondern es gibt in jedem EU-Land eine eigene nationale Sicherungseinrichtung. Anleger einer Bank mit deutschem Hauptsitz werden vom deutschen Einlagensicherungsfonds entschädigt, während Anleger einer französischen Bank aus dem französischen Fonds entschädigt werden.
Wie viel Pleiten verkraftet der Fonds?
Ein einklagbarer rechtlicher Anspruch auf Entschädigung besteht für Anleger nicht gegenüber dem jeweiligen Staat, sondern nur gegenüber der von diesem Staat eingesetzten Sicherungseinrichtung. In Deutschland ist dies eine Art privatwirtschaftliche Organisation, die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Sie erhält ihre Entschädigungsmittel nicht vom Staat, sondern von den ihr zugewiesenen Banken. Diese zahlen jährlich auf Basis ihrer Kundeneinlagen einen bestimmten Beitrag in den Einlagensicherungsfonds ein. Kommt es zu einer Bankenpleite, sollen Anleger aus diesem Topf entschädigt werden. Doch der Feuerwehrfonds verkraftet nur die Pleite einer größeren Bank. Dann ist der Topf leer. Sollten in Folge einer Krise oder eines Bank-Runs mehrere Institute zahlungsunfähig werden, schaut der Kunde im Zweifel in die Röhre. Sparer haben keinen Anspruch auf Geld vom Staat, sondern nur auf Mittel aus dem Einlagensicherungsfonds. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben übrigens eigene zusätzliche Einlagenschutzsysteme. Insgesamt existieren in Deutschland vier freiwillige Einlagensicherungssysteme.
Sparer unterliegen der Nominalwert-Illusion
Dabei bedarf es keiner Bankenpleite, um das Vermögen der Fest- und Tagesgeldsparer zu gefährden. Das Verwahrentgelt und die anziehende Inflation zehren gleichfalls daran. Viele konservative Sparer unterliegen leider der Nominalwert-Illusion. Nominal bleibt ihr Geldvermögen in Sichteinlagen stabil, in Kaufkraft gerechnet führt dieses Sicherheitsdenken bei der Geldanlage jedoch garantiert zu einem realen Kaufkraftverlust. Bei einer zu erwartenden Inflationsrate von fünf Prozent fällt dann auch ein jährliches Verwahrentgelt von 0,5 Prozent kaum noch ins Gewicht.
Nun muss EZB-Chefin Lagarde Farbe bekennen. Bis jetzt sprach sie mit Blick auf die Inflation von einem vorübergehenden, auf Sondereffekten beruhenden Phänomen. In der letzten Woche gestand sie vor den Parlamentariern des Europaparlamentes nun ein, dass „die Phase erhöhter Inflation im Euroraum“ wohl mehr als nur eine Phase ist. „Der Rückgang wird länger dauern als ursprünglich gedacht“, gab sie ihre Fehleinschätzung zu. Sparer brauchen dringend Alternativen, denn Günther Schild ist schon lange im Ruhestand.
Gastautor Markus Richert ist CFP®und Seniorberater Vermögensverwaltung bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.
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