Am 21. Oktober 2016 beschloss der Deutsche Bundestag das Flexirenten-Gesetz. Welche Veränderungen bringt es für die gesetzlich Rentenversicherten und wie verändert es den Übergang von der Erwerbs- in die Rentenphase?
Zu folgenden Bereichen gibt es neue Regelungen:
Hinzuverdienst bei Rentenbezug (tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft)
Ausgleich von Rentenabschlägen (tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft)
SV-Beiträge für weiter beschäftigte Rentner (tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft)
Im Bereich „Grundwissen“ werden die wichtigsten Neuerungen unter den aufgeführten Links erläutert.
Ersatz für die unattraktive Teilrente
Das Flexirenten-Gesetz gilt als Flankierung zur Rente mit 63, die gleich zu Beginn der Großen Koalition eingeführt wurde und langjährig Versicherten einen früheren Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglicht. In Ergänzung dazu sollen mit dem neuen Gesetz Wege erschlossen werden, mit denen Arbeitnehmer länger im Berufsleben gehalten werden können. Vor allem die bisherige unattraktive und bürokratische Teilrente, die so gut wie niemand in Anspruch nahm, wird durch eine flexiblere Regelung ersetzt. Außerdem ändern sich Vorschriften für die SV-Beiträge, die Arbeitgeber für Beschäftigte im Rentenalter zahlen. Bislang wirkten sich Rentenbeiträge der Arbeitgeber dann nicht mehr rentensteigernd aus, sondern sollten lediglich verhindern, dass Ältere im Vergleich zu jüngeren Beschäftigten günstiger sind für die Unternehmen. Die Arbeitgeber mussten auch an die Arbeitslosenversicherung Beiträge abführen, obwohl Rentner gar nicht arbeitslos werden können. Diese Ungereimtheiten beseitigt das Flexirenten-Gesetz.