Nun wissen wir, wie die Große Koalition Trumps bei uns in Deutschland verhindern will. Stabile Renten sollen dafür die Voraussetzung sein.
So referierte Bundesfinanzminister Olaf Scholz vor Kurzem bei der Einbringung des Bundeshaushalts. Vor allem an einer Stabilisierung des Rentenniveaus ist dem Vizekanzler gelegen. Originalton Scholz: „Ich hoffe, dass die Debatte in Deutschland am Ende zu diesem Ergebnis kommt. Wenn wir keine Trumps in Deutschland haben wollen, dann müssen wir etwas dafür tun.“
Es gibt nur 3 Stellschrauben im Rentensystem
Aber was versteht man eigentlich unter dem Rentenniveau? Cornelia Schmergal hat unter dem Titel „Wunschdenken“ in der jüngsten Ausgabe des Nachrichtenmagazins Spiegel einen bemerkenswerten Essay geschrieben. Sie verweist zunächst darauf, dass es im Rentensystem nur wenige Stellschrauben gibt. Da wäre das Rentenniveau, der Beitragssatz und die Altersgrenze. Das Rentenniveau taugt jedoch nur bedingt als Richtwert, weshalb es der ehemalige Chef der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, auch schon mal als Unwort des Jahres vorschlug.
Das Sicherungsniveau vor Steuern ist zudem eine der irreführendsten Größen, die von der Rentenstatistik erfunden wurde. In Wahrheit gibt es weder Auskunft über individuelle Versorgungslücken noch über das kollektive Ausmaß der Armut. Die Prozentzahl setzt die durchschnittliche Rentenhöhe eines langjährig Versicherten ins Verhältnis zum aktuellen verfügbaren Durchschnittseinkommen der Beschäftigten. Ein sinkendes Sicherungsniveau bedeut, dass die Renten nicht so schnell wachsen wie die Löhne, nicht aber, dass die Rentenzahlungen sinken. Das Gegenteil kann sogar der Fall sein, wie die Rentenentwicklung der vergangenen fünf Jahre zeigt.
Rentenkommission muss neuen Maßstab für Rentenhöhe entwickeln
Auch die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte führt zu einer Senkung des Niveaus. Selbst wenn – so Schmergal – die Politik das Rentenniveau auf 50 oder 53 Prozent anhebe, wäre Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien damit nicht geholfen. Wer lange arbeitslos war oder auf den Beruf verzichtet, um sich um die Familie zu kümmern, bleibt unter der Armutsschwelle. Wenn die Politik Altersarmut bekämpfen will, muss sie über andere, treffsicherere Maßnahmen nachdenken. Schmergal schließt mit dem Fazit: „Das Sicherungsniveau ist ein Verteilungsparameter, der aufzeigen kann, wie die Rentner an wachsendem Wohlstand beteiligt werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wenn die Beitragszahler leicht verstehen sollen, wie viel Geld ihnen im Alter zur Verfügung steht, dann muss die Rentenkommission einen neuen Maßstab entwickeln. Es wäre aller Mühen wert.“
Union lenkt bei Betriebsrenten ein
Auch die betriebliche Altersversorgung ist in der Diskussion. So wollen die Unionsparteien noch in dieser Legislaturperiode die Abschaffung der bisherigen Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersversorgung erreichen. In einem gleichlautenden Antrag für die Parteitage von CDU und CSU schreiben die Abgeordneten Emmi Zeulner und Carsten Linnemann: „Auf Betriebsrenten wird zukünftig nur noch der halbe Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) gezahlt. Die bisherige Freigrenze für beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter wird in einen Freibetrag umgewandelt.“ Ein Entlastungsprogramm in Höhe von zweieinhalb Milliarden Euro, von dem etwa sechs Millionen Bürger betroffen wären. Bei den Verhandlungen zur Bildung der Großen Koalition war die SPD noch mit einem Vorstoß zur Beendigung der doppelten Verbeitragung gescheitert.
Rückzahlungen kosten 40 Milliarden Euro
Nun könnte eine neue Allianz mit der SPD entstehen. „Ungerecht und ein unhaltbarer Zustand“ nennt sie die Doppelverbeitragung. Es ist eigentlich noch eine Hinterlassenschaft der Regierung Schröder, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach. Allerdings ist im Gesundheitsministerium eine skeptische Haltung nicht zu übersehen. Vor allem hat man Angst wegen der Rückzahlungen für mögliche Altfälle.
Eine komplette Rückabwicklung des einst von Ulla Schmidt verantworteten Gesetzes könnte bis zu 40 Milliarden Euro kosten. Eine salomonische Lösung hält der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, bereit. Er schlägt vor, die aktuelle Freigrenze von 152,25 Euro im Monat zu einem Freibetrag umzuwandeln. Damit würde der Kassenbeitrag auch für jene sinken, die höhere Betriebsrenten erhalten. Mussten diese bisher ihre gesamte Betriebsrente voll verbeitragen, so würde das künftig nur noch für Einkünfte oberhalb des Freibetrages gelten. Damit würden kleine Betriebsrenten besonders geschont, höhere im Vergleich dazu aber angemessen an der GKV-Finanzierung beteiligt. Bei der Anwendung des neuen Freibetrages entstünden – so Weiß – nur Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro.