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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 16.1.2020 Drucken

    Steuerlast für Neurentner steigt von Jahr zu Jahr

    Wer als Neurentner erstmals eine Rente bezieht, wird voraussichtlich eher und mehr Steuern zahlen müssen als dies noch 2010 der Fall war.

    Gesetzliche Änderungen und höhere Renteneinkünfte führen dazu, dass nicht nur immer mehr Rentner steuerpflichtig werden, sie müssen im Zuge der rentenpolitischen und fiskalischen Entwicklungen auch zum Teil eine deutlich höhere Steuerlast tragen.

    SteuernSo ist innerhalb einer knappen Dekade die Steuerbelastung von Rentnern teilweise um rund das Fünffache gewachsen. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor, die unlängst veröffentlicht wurde. Ein Vertreter der Fraktion kritisierte diese Entwicklung als „faktische Rentenkürzung“ und forderte einen neuen rentenpolitischen Kurs.

    Bis zum Fünffachen im Vergleich zu 2010

    Neurentner mit einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro mussten 2019 davon 430 Euro an den Staat als Einkommensteuer abführen. Im Jahr 2010 waren es gerade einmal 79 Euro. Die Steuerbelastung hat sich für einen Neurentner damit faktisch mehr als verfünffacht. Auch bei höheren Rentenleistungen wird die zunehmende Steuerbelastung sichtbar, wenn auch – prozentual betrachtet – etwas schwächer. So zahlte ein Neurentner im Jahr 2010 bei 1.700 Euro Monatsbruttorente 294 Euro Einkommensteuer. 2019 muss er bei gleichem Renteneinkommen 758 Euro zahlen. Die Vergleichswerte bei einer Monatsbruttorente von 2.000 Euro lauten 679 Euro jährliche Steuerbelastung im Jahr 2010 und 1.326 Euro Einkommensteuer bei Rentenbeginn im Jahr 2019. Zunehmend fallen auch geringere Renteneinkünfte unter die Besteuerung. Wer erstmals 2019 eine monatliche Bruttorente von 1.200 Euro bezog, zahlt für eine solche Rentenhöhe erstmals Einkommensteuern. Wenn auch nur 31 Euro für das gesamte Jahr.

    Gesetzesänderung von 2005 schlägt sich nieder

    Dass immer mehr Neurentner steuerpflichtig werden, liegt neben den jährlichen Rentenanpassungen auch an einer entsprechenden Gesetzesänderung aus dem Jahr 2005. Galt da zunächst ein jährlicher Freibetrag von 50 Prozent der Rente, steigt seitdem der Besteuerungsanteil der Rente sukzessive um zunächst jährlich zwei Prozentpunkte an. Bis 2019 sank der Freibetrag damit auf nunmehr 22 Prozent. Allerdings konnten im Gegenzug seit 2005 auch die Rentenbeiträge mehr und mehr vom zu versteuernden Bruttoeinkommen abgezogen werden. Prinzipiell unterliegt ein Neurentner zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Einkommensteuerpflicht, wenn seine Gesamteinkünfte über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen.

    Mehr Steueraufkommen von den Rentnern

    Da die Rentner immer mehr Einkommensteuer zahlen, steigt auch ihr Beitrag zum deutschen Staatshaushalt. So flossen im Jahr 2015 bereits rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von steuerpflichtigen Rentnern an den Staat. 2014 waren es erst 31,44 und im Jahr 2005 kamen aus dieser Quelle lediglich 15,55 Milliarden Euro. Noch drastischer fällt ein Vergleich zwischen der Steigerung des gesamten Steueraufkommens mit dem Anstieg des Beitrags aus, der von den Rentnern stammt. Während das gesamte Steueraufkommen zwischen 2005 und 2015 eine Steigerung von rund 50 Prozent ausweist, waren es bei der Einkommensteuer der Rentner etwa 130 Prozent.

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