Mehr Reserven für die Rente
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist bislang gut durch die Pandemie gekommen. Dennoch besteht Handlungsbedarf bei den Reserven.
Die jüngste Finanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung Bund von Oktober sieht solide aus. Danach liegen in der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage Ende des Jahres noch 1,53 Monatsausgaben.
Diese Rücklage dient dem Ausgleich der Schwankungen bei den Einnahmen und Ausgaben. Daher trug sie früher auch die Bezeichnung „Schwankungsrücklage“. In den nächsten Jahren wird sie allerdings stärker in Anspruch genommen, da die Ausgaben über den Einnahmen liegen. Für das kommende Jahr plant die Rentenversicherung bereits nur noch mit 1,15 Monatsausgaben. „Sollten sich aufgrund einer schlechteren Arbeitsmarktentwicklung die Beitragseinnahmen schwächer entwickeln, als bisher unterstellt, so werden die Beitragsausfälle durch ein weiteres Abschmelzen der Rücklage ausgeglichen“, skizzierte Alexander Gunkel, einer der beiden alternierenden Vorsitzenden des Bundesvorstandes der Rentenversicherung Bund, den funktionierenden Mechanismus.
Liquidität auch unter schwierigen Bedingungen
Die nach wie vor noch hohe Nachhaltigkeitsrücklage und ein an die Situation angepasstes, trägerübergreifendes Liquiditätsmanagement haben dazu beigetragen, dass es auch an den Rentenzahltagen im turbulenten Frühjahr keine Liquiditätsengpässe gab. Auch für 2021 sieht Gunkel noch kein Szenario, in dem die Rücklage aufgebraucht sein wird. Dennoch mahnt er Handlungsbedarf an.
Die Tage im Frühjahr haben vor Augen geführt, wie wichtig es ist, zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen kurzfristig verfügbare Rücklagen in ausreichendem Umfang vorzuhalten, stellt Gunkel fest. Zumal die Nachhaltigkeitsrücklage nach den Vorausberechnungen in den nächsten Jahren deutlich abschmilzt. Die bisher geltende Untergrenze liegt bei 0,2 Monatsausgaben. Wird diese Grenze unterschritten, muss der Rentenbeitrag angehoben werden.
Vertrauensschaden auf jeden Fall verhindern
Doch diese Grenze ist nach Auffassung vieler Experten und auch der Trägerversammlung der Rentenversicherung zu niedrig. Bei einer solch niedrigen Mindestanforderung kann es zu unterjährigen Liquiditätsproblemen kommen. Dann springt der Bund ein und überbrückt die Finanzlücke mit Liquiditätshilfen, wie das zum Beispiel 2005 geschehen musste. Damit wird zwar der Finanzbedarf gedeckt, ein Vertrauensschaden entsteht aber dennoch.
Die Gefahr ist bekannt, das Problem harrt aber noch einer Lösung. Daher hatte auch die Rentenkommission der Bundesregierung im März dieses Jahres den Vorschlag unterbreitet, die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben zu erhöhen. Dieser Vorschlag liegt nun schon einige Monate auf dem Tisch. Unternommen hat die Bundesregierung allerdings noch nichts. Daher dringt die Rentenversicherung darauf, dass endlich eine Anhebung dieser Untergrenze erfolgt und so die Reserven im Fall der Fälle nicht zu schnell aufgebracht sind.
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