Die durchschnittliche Höhe von Erwerbsminderungsrenten ist für Neurentnerinnen und -rentner im Jahr 2017 auf monatlich 716 Euro netto gestiegen. Dennoch sind deutlich mehr erwerbsgeminderte Rentner als „normale“ Rentner auf zusätzliche staatliche Hilfen angewiesen.
Statistische Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) dokumentieren, dass sich neue Erwerbsminderungsrentner innerhalb von vier Jahren über 103 Euro netto mehr (+17 Prozent) freuen können.
Mehrere Gründe für den Anstieg
Neben den jährlichen und vor allem in den letzten Jahren vergleichsweise hohen Rentenanpassungen ist vor allem die Ausweitung der Zurechnungszeit ein wesentlicher Grund für die positive Entwicklung bei den Erwerbsminderungsrenten. So wurde im ersten Rentenpaket ab Juli 2014 die Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr verlängert. Weitere Anpassungen sind im Kommen. Außerdem wirken sich Einkommenskürzungen in den letzten vier Jahren vor Beginn einer Erwerbsminderung nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus. Das vorrangige Ziel dieser Maßnahmen besteht darin, das Risiko der Altersarmut bei chronisch kranken Beschäftigten abzufedern.
Ostdeutsche Frauen mit höchsten EM-Bezügen
Abgesehen davon, dass die Anzahl der Neuzugänge seit Jahren abnimmt, gibt es in der Leistungshöhe Unterschiede zwischen Ost und West sowie zwischen den Geschlechtern. Die höchsten Erwerbsminderungsrenten beziehen ostdeutsche Frauen. Sie erhielten 2017 eine durchschnittliche EM-Rente von 773 Euro netto, während westdeutsche Frauen mit knapp 100 Euro weniger rechnen konnten (677 Euro). An westdeutsche Männer wurden monatlich 748 Euro und an ostdeutsche Männer 691 Euro als EM-Nettorente gezahlt. Insgesamt bekommen derzeit rund 1,8 Millionen Menschen eine Rente aufgrund von Erwerbsminderung.
Weitere Änderungen geplant
Seit 2018 gilt für EM-Rentenneuzugänge nochmals eine erweiterte Zurechnungszeit. In den kommenden Jahren wird sie nach Plänen der derzeitigen Bundesregierung schrittweise vom 62. bis zum 67. Lebensjahr ausgeweitet. Bereits seit Januar 2019 werden neue Erwerbsgeminderte so gestellt, als hätten sie bis zur derzeitigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren und acht Monaten weitergearbeitet. Jedoch kritisieren Sozialexperten, dass von diesen Veränderungen lediglich EM-Neurentner profitieren. Der große Bestand an EM-Rentnern kann lediglich auf eine höhere Rente auf Basis der jährlichen Rentenanpassungen hoffen. Das führt unter anderem dazu, dass immer mehr Rentner mit Erwerbsminderung auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Laut aktuellen Angaben der Verbraucherschützer von test.de beziehen mehr als 15 Prozent aller EM-Rentner Grundsicherung. Unter Altersrentnern sind dies lediglich drei Prozent.