Fundstellen 2015: gesetzliche Rentenversicherung
Die folgenden Studien, Umfragen und Dossiers zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden im Jahr 2015 veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge weist kurz auf den Inhalt und die Fundstellen hin:
Entlastung für künftige Generationen.
Nachdem das Bundessozialgericht die Klage einer Familie gegen die Behandlung von Kinderlosen im System der Sozialversicherung abschlägig beschieden hatte, mahnte das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln dennoch eine Reform der Sozialversicherung in Deutschland an. Allerdings sollte die Rentenversicherung dabei anders behandelt werden als die Kranken- und Pflegeversicherung. Das Institut macht in einem Diskussionspapier zwei Reformvorschläge: Für die Rentenversicherung eigne sich die Einführung einer kinderzahlbezogenen Rente, umgangssprachlich auch Kinderrente genannt. Die Rentenansprüche orientieren sich dabei viel stärker an der Kinderzahl als heute. Kinderlose haben dann innerhalb des Umlageverfahrens generell geringere Ansprüche als Eltern. Für die Kranken- und Pflegeversicherung biete sich aufgrund ihres Charakters als Schadensversicherung die Einführung einer zweiten, kapitalgedeckten Säule an. Dadurch bleiben Kinderlose und Eltern im Umlageverfahren zwar weiterhin gleichgestellt, gleichzeitig werden aber künftige Beitragszahler entlastet, da sie nicht in vollem Umfang für die ältere, stärker besetzte Generation aufkommen müssen.
Oktober 2015 / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln / Zum Diskussionspapier
Die „Verzinsung“ von Rentenbeiträgen.
Wie hat sich die Verzinsung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Menschen über die Zeit verändert? Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) für die Geburtsjahrgänge 1935 bis 1945 zeigt: Jüngere Jahrgänge haben mehr in die Rentenversicherung einzahlen müssen, erhalten jedoch weniger an Altersrente. Die sogenannte inflationsbereinigte Verzinsung der Rentenbeiträge, also die Differenz zwischen dem Kapitalwert der Rentenbeiträge und dem Kapitalwert der Rentenauszahlungen, sinkt bei den Altersrenten für Männer über die untersuchten Jahrgänge von 2,4 auf 1,2 Prozent und für Frauen von 5,2 auf 3,7 Prozent – bei Frauen ist die Verzinsung dabei aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung grundsätzlich größer als bei Männern.
September 2015 / DIW Berlin / Zur Untersuchung
Wie reagieren die Unternehmen auf die Rente mit 63?
Anlässlich des ersten Jahrestages der Einführung der Rente mit 63 untersucht das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), wie die Unternehmen davon betroffen sind und wie sie darauf reagieren. 11,4 Prozent der Betriebe gaben an, dass mindestens ein Mitarbeiter aufgrund der Einführung der Rente mit 63 ausgeschieden ist oder dass sie dies erwarten. Aus demografischen Gründen trifft dies stärker auf den Osten und auf bestimmte Wirtschaftszweige zu, die einen höheren Anteil Älterer aufweisen. Erwartungsgemäß steigt die Betroffenheit mit der Betriebsgröße.
Juni 2015 / Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung / Mehr dazu
Arbeit und Rente in flexibler Kombination.
Überlegungen zur Flexibilisierung des Renteneintritts unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips stellt Volker Meinhardt im Auftrag des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der IMK-Schriftenreihe „Study“ an. Darin erörtert er eine Neugestaltung der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und der Altersgrenzen, zu denen bei gleichzeitigem Bezug einer Altersrente und eines Arbeitseinkommens ein gleitender Ausstieg aus dem Erwerbsleben vollzogen werden kann. Ergebnis: bei einem vorgezogenen Bezug einer Voll- oder einer Teilrente mit 60 Jahren und einer Teilweiterbeschäftigung stellt sich eine erhebliche Renteneinbuße ein. Bei dem gegenwärtig niedrigen Rentenniveau bestehe die Gefahr, in die Grundsicherung für Ältere zu fallen. Daher schlägt er vor, einen vorgezogenen Renteneintritt davon abhängig zu machen, dass eine Beanspruchung der Grundsicherung für Ältere nicht eintreten wird. Ein weiterer Vorschlag: Für den Fall der Flexibilisierung der Erwerbsphase über die Regelaltersgrenze hinaus muss die Koppelung der Befristung des Arbeitsvertrages an die Regelaltersgrenze aufgehoben werden.
Mai 2015 / Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung / Mehr dazu
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