FDP macht Vorschlag zur Rente der Selbstständigen
Die FDP-Bundestagsfraktion will eine unendliche Geschichte zum Abschluss bringen: Sie entwickelt in einem Antrag Vorschläge zur Alterssicherung von Selbstständigen. Das ist auch ein wenig Wiedergutmachung.
Die Altersvorsorge der Selbstständigen ist ein parlamentarischer Dauerbrenner. Schon im 17. Bundestag (2009 – 2013) schien die damalige schwarz-gelbe Koalition einer Einigung nah zu sein.
Dann kam ein FDP-Parteitag, der alles wieder zunichte machte. Seither steht das Thema immer mal wieder auf der Agenda der Bundesregierung. Eine Entscheidung blieb aber bislang aus. Dabei zeigte die Diskussion über die Grundrente einmal mehr: Eine Begrenzung der Altersarmut kommt ohne Veränderungen bei der Alterssicherung der Selbstständigen nicht aus. Weniger als ein Drittel der Personen mit Grundsicherungsanspruch kommt auf die für den Bezug der Grundrente geforderten 35 Beitragsjahre. Mehr als zwei Drittel dagegen nicht, weil sie zum Beispiel mehr oder weniger lange Zeiten als Selbstständiger ohne Pflichtversicherung absolviert haben. Ehemalige Selbstständige sind eine der größten Gruppen unter den Personen, die im Alter Grundsicherung beziehen.
Allgemeine Pflicht zur Altersvorsorge
Daher schlägt die FDP-Fraktion vor, für die Selbstständigen eine allgemeine Pflicht zur Altersvorsorge einzuführen. Eine ähnliche Regelung gilt schon für die Krankenversicherung. Die Art der Altersvorsorge soll den Selbstständigen aber selbst überlassen bleiben. Dieses Wahlrecht gilt aber nicht ausnahmslos. Alle Selbstständigen, die einem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, fallen nicht darunter, also alle Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken. Handwerker oder andere Berufsgruppen, die in der Rentenversicherung bereits pflichtversichert sind, sollen dagegen wählen dürfen. Nach Auffassung der Liberalen gibt es offenkundig verschiedene Arten „obligatorischer“ Absicherung. Die Pflichtversicherung einzelner Selbstständigen-Gruppen in der gesetzlichen Rentenversicherung soll nämlich ganz abgeschafft werden.
Antrag mit ein wenig Willkür
Das mutet dann schon ein wenig willkürlich an. Wenn die FDP für maximale Wahlfreiheit ist, wie sie in ihrem Antrag schreibt, dann sollte das doch auch für Architekten, Ärzte und Wirtschaftsprüfer gelten. Andererseits: Warum die funktionierende Absicherung der Handwerker aufgeben? Das Reglement für diese Gruppe der Selbstständigen ist eingespielt und auch weitgehend akzeptiert. Ehemalige Handwerker gehören eher nicht zur Fraktion der Altersarmutsgefährdeten.
Mindestens Rente oberhalb der Grundsicherung
Die geforderte Pflicht zur Altersvorsorge beschränkt sich auf eine Basisabsicherung. Sie soll zu einer Rente führen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Alles andere, wie zum Beispiel Absicherung gegen Erwerbsminderung, bleibt jedem Einzelnen selbst überlassen. Bei der Vorsorgeform zählen die Autoren des Antrags die ganze Palette von Versicherungs- und Anlagelösungen auf: Rentenversicherungen, Unternehmensbeteiligungen, Investmenfonds, ETF, Immobilien, Betriebsvermögen. Bei dieser Spannbreite sind zwei Fragen zu beantworten: Wie lässt sich diese Vorsorge vor Pfändungen und Insolvenzen schützen? Auf welche Weise werden die Auszahlungen ermittelt, die lebenslang zu einem Einkommen führen, das über der Grenze für die Grundsicherung liegt?
Altersvorsorge-Depot mit Pfändungsschutz
Für die erste Frage liefern die Liberalen eine Antwort mit: Sie schlagen die Einrichtung eines „Altersvorsorge-Depots“ für die pfändungs- und insolvenzgeschützte Kapitalanlage vor. Auf die zweite Frage bleibt der Antrag eine Antwort schuldig. Sollte es wirklich zu einer weitgehenden Wahlfreiheit bei den Sparformen kommen, dürfte diese den Experten einiges Kopfzerbrechen bereiten. Insolvenz- und Pfändungsschutz heißt ja noch lange nicht, dass auch die Wertentwicklung am Ende so ausfällt, dass die geforderte Basisabsicherung bis zum Lebensende gewährleistet ist.
Übergangsregelungen für Ältere
Ältere Selbstständige sollen großzügige Übergangsregelungen bekommen. Für Personen in der Spanne von 35 bis 50 Jahren gelten abgesenkte Anforderungen, weil auf bereits vorhandene Vorsorge Rücksicht genommen wird. Für Selbstständige über 50 Jahre gilt die Vorsorgepflicht nicht. Als Nachweis für eine angemessene und ausreichende Altersvorsorge soll das geplante Online-Rentenkonto dienen. Das wird es aber frühestens 2021/2022 geben. Es besteht die Gefahr, dass Politiker noch länger über die Absicherung der Selbstständigen streiten. Ansatzpunkte bietet der FDP-Antrag dafür mehr als genug.
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