Werden Renten unzulässig besteuert?
Zwischen Bundesregierung und FDP-Bundestagsfraktion gibt es einen Disput darüber, ob sich mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Renten eine Zweifachbesteuerung ergeben könnte.
Die FDP führt eine klare Aussage von Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, ins Feld. Die Bundesregierung wiegelt umgehend ab, wie ihrer Anwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu entnehmen ist.
Die Argumente beider Seiten dürften bald auch vor Gericht auftauchen. In dieser Sache sind zwei Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Worum geht es? In einem schrittweisen Verfahren werden bis 2040 die steuerliche Anerkennung von Beiträgen für die Rente und die spätere Besteuerung der Renten geändert.
Mittlere Generation ist betroffen
Das führt nach Meinung von Richter Kulosa zu einer „evidenten Zweifachbesteuerung“. Es bedürfe keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen, denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039 und auch dann nur bis zum im Einkommensteuergesetz geregelten Höchstbetrag – ohne prozentuale Beschränkung abziehen. Das ließ der Richter die Fachwelt in einem Gesetzeskommentar wissen.
Expertenmeinung einfach weggebügelt
Auch ohne größeres juristisches Wissen leuchtet diese Begründung ein. Während die Renten zu 100 Prozent voll besteuert werden, konnte zuvor nur ein Teil der Beiträge dafür steuerlich geltend gemacht werden. Doch so leicht lässt sich die Bundesregierung nicht beeindrucken. In der Antwort auf die Kleine Anfrage räumte sie ein, dass ihr die Rechtsposition von Kulosa bekannt ist. Darauf gestoßen haben sie übrigens Journalisten, die nach Veröffentlichungen unter anderem in der Süddeutschen Zeitung um eine Stellungnahme dazu baten. Die Reaktion der Regierung: Die Behauptung von Richter Kulosa, dass bereits heute eine Zweifachbesteuerung von Renten klar und absehbar sei, treffe nicht zu.
Bundesregierung hat keine Berechnungen
So einfach lassen sich Experteneinschätzungen wegbügeln. Belege für diese Position der Regierung? Fehlanzeige. Sie räumt nämlich gleichzeitig ein, keine eigenen Berechnungen hinsichtlich der Höhe einer möglichen Zweifachbesteuerung angestellt zu haben. Diese wäre nur dann gegeben, wenn der aus versteuerten Einkommen geleistete Teil der Altersvorsorgeaufwendungen höher ist als die voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge. Das sei nicht der Fall. Behauptet die Regierung. Das Ganze ist dann wohl über den Daumen gepeilt. Eigene Berechnungen dazu gibt es ja, wie gesagt, nicht. Es sei auch bislang kein geprüfter Fall vorhanden, mit dem rechtskräftig eine solche Zweifachbesteuerung nachgewiesen wurde.
Warten auf den Bundesfinanzhof
Soll heißen: Abwarten, was die Richter am Bundesfinanzhof in den beiden anhängigen Verfahren sagen. Das Bundesministerium der Finanzen werde den beiden Verfahren beitreten und dort die Auffassung der Finanzverwaltung vertreten. Stellen die Richter dann eine Zweifachbesteuerung fest, muss das System geändert werden. Das Ganze hätte eine pikante Note. Der bis 2040 stattfindende Umstieg auf die nachgelagerte Besteuerung wurde ebenfalls durch ein höchstrichterliches Urteil eingeleitet. Da sage noch einer, Geschichte wiederholt sich nicht.
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