Die Zahl der Personen, die Angehörige pflegen, weitet sich aus. Sie nehmen viel auf sich, müssen oft ihre Berufstätigkeit einschränken. Daher gibt es Rentenbeiträge von der Pflegekasse.
Das Anfang 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz hinterlässt offenkundig Spuren. So stieg die Zahl der Menschen, die einen Angehörigen oder Nachbarn in häuslicher Umgebung pflegen, im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr besonders deutlich an.
Pflegegrad entscheidet über die Höhe
Die Neuordnung der Leistungen durch das Pflegestärkungsgesetz zahlt sich für Pflegende je nach Dauer des Pflegezeitraumes aus. So erhöht ein Jahr Pflege die monatliche Rente aktuell in einer Spannweite von etwa sechs Euro bis knapp 32 Euro im Westen sowie um knapp sechs Euro bis zu etwas über 30 Euro im Osten. Die Rentenbeiträge hängen vom Pflegegrad des Gepflegten ab. Pflegende sind in der Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert, wenn sie einen bestimmten Pflegeaufwand leisten. Die Bedingungen dafür wurden neu gestaltet. So reicht es nun aus, wenn die Pflege bei einem Bedürftigen ab Pflegegrad 2 wöchentlich mindestens zehn Stunden an wenigstens zwei Tagen in dessen Wohnung erfolgt. Nach der alten Regelung musste diese Art von Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche ausmachen. Zudem gibt es weitere Kriterien, die zu beachten sind, wie die DRV auf ihrer Internetseite informiert.
Rentenkasse profitiert ebenfalls vom Zuwachs
Als „Nebeneffekt“ bauen die Pflegekassen durch ihre Beiträge auch die Bilanz der Rentenversicherung weiter aus. So erhielt die Rentenkasse im Jahr 2017 laut eigenen Angaben von den Pflegekassen etwa 1,5 Milliarden Euro Rentenbeiträge für geleistete Pflege. Im Jahr zuvor lag dieser Betrag bei nur rund einer Milliarde Euro. Doch in erster Linie profitieren natürlich die Pflegenden selbst – durch eine höhere Rente später.