Abschlagsfreie Rente wird im Osten häufiger gewählt
Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren wird in den neuen Bundesländern stärker genutzt – das zeigen aktuelle Zahlen exemplarisch für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
So teilte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit, dass 2018 in diesen drei Bundesländern 43,5 Prozent der Altersrentner abschlagsfrei ab 63 Jahren in den Ruhestand gingen.
In den alten Bundesländern hingegen nutzten nur 30 Prozent diesen Weg. Die abschlagsfreie Rente wurde vor allem auf Verlangen der Gewerkschaften eingeführt, um die Lebensarbeitsleistung besonders langjährig Rentenversicherter stärker zu honorieren. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem wird für jeden Geburtsjahrgang ab 1954 die entsprechende Altersgrenze schrittweise angehoben.
DDR: Früher Start ins Berufsleben üblich
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland sieht den Grund für die häufigere Nachfrage nach der abschlagsfreien Rente vor allem im früheren Start ins DDR-Berufsleben. Zudem wiesen die Erwerbsbiografien der Frauen im Osten – trotz Kindern und Erziehung – vergleichsweise weniger Lücken als im Westen auf. Nach Angaben der Behörde wurde die abschlagsfreie Rente ab 63 in Sachsen im Jahr 2018 für knapp 19.200 Menschen bewilligt. In Sachsen-Anhalt sowie in Thüringen traten auf diese Weise jeweils rund 11.000 Menschen vorzeitig in den Ruhestand. Problematisch sieht die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland diese Entwicklung im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, dem dadurch zunehmend sehr erfahrene Fachkräfte fehlen. Zum 31.12.2018 bezogen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen insgesamt etwa 2,3 Millionen Menschen eine Altersrente. Zeitgleich gab es in diesen drei Ländern etwa 3,8 Millionen Beitragszahler.
Früherer Ruhestand ist deutschlandweit ein Thema
Dass in ganz Deutschland immer mehr Arbeitnehmer früher in Rente gehen wollen, dokumentiert die anhaltend wachsende Frage nach entsprechender Beratung. Hierbei geht es jedoch nicht nur um die abschlagsfreie Rente, sondern auch um weitere Möglichkeiten im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes – Stichwort Abschlagsausgleich. So teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit, dass es 2018 dazu rund 135.000 individuelle Beratungen gab. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um knapp 16 Prozent. Dieser Trend setzte sich im ersten Quartal 2019 fort.
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