Junge Menschen machen sich noch keine Gedanken zum Thema Altersvorsorge. So die landläufige Meinung. Stimmt aber nicht. Zumindest nicht als pauschale Verallgemeinerung.
Junge Menschen beschäftigen sich durchaus mit der Alterssicherung. Mitunter sogar ziemlich ausgiebig. So zum Beispiel Mitte April 2015 in Bayreuth. Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes hatten eingeladen, drei Tage lang über die Zukunft der Alterssicherungssysteme in Deutschland zu diskutieren.
Vorschlag 2: Pensionsfonds deutsche Wirtschaft. Da in Zukunft ein Wechsel des Arbeitgebers wohl noch häufiger als heute üblich sein wird, sollen Ansprüche auf Betriebsrenten „transportabler“ gemacht werden. Ein branchenübergreifender Pensionsfonds macht die Mitnahme der bestehenden Anwartschaft zu einem anderen Arbeitgeber und damit zu einem anderen Versorgungsträger überflüssig. Gleichzeitig bieten die Arbeitgeber ein sogenanntes Opting-out-System für ihre Arbeitnehmer an. Jeder wird automatisch in die Entgeltumwandlung einbezogen, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. Damit das Opting-out nicht nur bei den Neueinstellungen greift und es daher viele Jahre dauert, bis die ganze Belegschaft davon erfasst ist, schafft der Gesetzgeber die erforderlichen Regelungen, um auch bestehende Arbeitsverhältnisse einzubeziehen.
Neustart für geförderte Altersvorsorge
Vorschlag 3: Riester-Rente reloaded. Neustart eines staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukts unter neuem Namen, angeboten von der gesetzlichen Rentenversicherung und Finanzunternehmen. Mit Beginn der Sozialversicherungspflicht gibt es ein Opting-out-Modell, das alle neuen Mitglieder der gesetzlichen Rentenkasse erst einmal in dieses geförderte Vorsorgeprodukt einbezieht. Wer nicht zusätzlich sparen will oder kann, widerspricht und nimmt nicht teil. Das Modell hätte keinen zusätzlichen Vertriebsaufwand. Das war einst der Grund, warum die Deutsche Rentenversicherung Bund vor mehr als zehn Jahren bei der Einführung der Riester-Rente wieder vom ursprünglichen Plan abrückte, über die staatlich geförderte Altersvorsorge die Regie zu übernehmen.
Sparen ohne Reglementierung
Vorschlag 4: Flexibles Altersvorsorgekonto. Dieses Konto setzt auf den mündigen und aufgeklärten Bürger und lässt die freie Wahl am Kapitalmarkt. Die Einzahlungen sind völlig flexibel. Es gibt lediglich eine Fristenregelung: Zugriff auf das Kapital ist erst mit Beginn des gesetzlichen Rentenalters möglich. Verrentung wird nicht vorgeschrieben. Das angesammelte Vermögen kann zum Beispiel auch zum Erwerb einer Immobilie als Alterssitz verwendet werden. Das Altersvorsorgekonto wird von der Abgeltungssteuer befreit, Umschichtungen innerhalb des Kontos sind ohne steuerliche Folgen möglich, so lange das Geld im Konto bleibt. Die Einzahlungen werden aber in der Höhe gedeckelt, damit kein Missbrauch entsteht und die Steuerausfälle kalkulierbar bleiben.
Versicherten reinen Wein einschenken
Vorschlag 5: Informations- und Beratungspaket. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet deutschlandweit nach dem Vorbild der Rentenversicherung Baden-Württemberg einen Beratungsdienst an. Die Information der gesetzlich Versicherten beginnt mit der Ausstellung des Sozialversicherungsausweises. Aus diesem Anlass tritt der Rentenversicherungsträger ohnehin mit seinem neuen Mitglied in Kontakt. Dabei wird auf ergänzende Altersvorsorgeformen aufmerksam gemacht. Die Rentenversicherung weist auf die Absenkung des Rentenniveaus hin und erklärt nachvollziehbar die Folgen für den Einzelnen. Mit den regelmäßigen Renteninformationen macht die Rentenversicherung auf die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus aufmerksam. Die finanziellen Auswirkungen längerer Beschäftigung werden verständlich beschrieben, zum Beispiel: ein zusätzliches Jahr Arbeit zum Durchschnittsverdienst führt zu einer um acht Prozent höheren Rente. Als langfristige Maßnahme: Integration des Themas in den Lehrplan der Schulen.
Vorschlag 6: Altersvorsorge extended. Anstelle von Renten- oder Kapitalleistungen gibt der Versorgungsträger ein Versprechen auf eine Sachleistung ab, die im Alter in Anspruch genommen werden kann. Wird die Leistung später nicht benötigt oder nicht gewollt, kann die äquivalente Geldleistung als Rente beansprucht werden. Die Beiträge werden in die jeweilige Infrastruktur investiert, die zur Bereitstellung der zusagten Sachleistungen erforderlich ist. Optionale Rentenleistungen zahlt der Rententräger aus den späteren Erträgen der Infrastruktureinrichtungen.