Inflation verteuert das Vererben
Vermögensübergänge brauchen heute noch eine bessere Planung. Ein höheres Preisniveau wird langfristig dazu führen, dass Freibetragsgrenzen immer schneller ausgereizt sind. Darauf weist Erbschafts- und Stiftungsplaner Mathias Dopfer von der AnCeKa Vermögensbetreuungs AG im Interview hin.
Warum ist die Inflation auch ein Problem für die Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften?
Auf Dauer wird das auf breiter Front steigende allgemeine Preisniveau über Lohnanpassungen auch zu einer höheren Bewertung von Sachwerten führen. Wenn jedoch die Preise für Immobilien oder Wertpapiere anziehen, aber die Freibetragsgrenzen unverändert bleiben, müssen auch nahe Verwandte immer öfter Erbschaftssteuern zahlen. Das war in den letzten Jahren zum Beispiel durch stark gestiegene Immobilienpreise in der Region um München zu beobachten. Selbst großzügig klingende 400.000 Euro Freibetrag pro Kind reichten da bei den enorm gestiegenen Bodenpreisen bei weitem nicht mehr. Zur Begleichung der Steuerlast mussten Erben dann verkaufen.
Wie können sich Familien vor diesen Wirkungen der Inflation schützen?
Da hilft es vor allem, frühzeitig zu handeln. Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre wieder neu. Gerade innerhalb der Familie gibt es hier eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel können dem Ehepartner jetzt bis zu 500.000 Euro, je Kind 400.000 Euro und bei Enkelkindern je 200.000 Euro geschenkt werden, ohne den Fiskus etwas abgeben zu müssen. So lassen sich selbst große Vermögenswerte steuerfrei übertragen, bevor die Inflation die Zahlen aufbläht. Über Nießbrauchregelungen gibt es hier sogar noch zusätzlichen Spielraum.
Die meisten kennen das bei Immobilien. Der bisherige Eigentümer übergibt das Haus, bekommt aber ein lebenslanges Wohnrecht oder die Mieteinnahmen. Diese Gestaltung gibt es aber auch zum Beispiel bei Wertpapiervermögen und der Auszahlung der auflaufenden Zinsen und Dividenden. Solche Regelungen haben noch einen weiteren Vorteil, der Schenkende behält bei einem Wertpapierdepot ein Mitbestimmungsrecht in der Anlagepolitik. So kann er verhindern, dass ein Vermögen jugendlichem Leichtsinn zum Opfer fällt oder einfach ausgegeben wird, aber trotzdem frühzeitig Freibeträge nutzen.
Erbengemeinschaften sind oft Streitgemeinschaften
Was sind die ersten Schritte für eine tragfähige Vermögensnachfolgeplanung?
Zunächst muss die Entscheidung reifen, dass etwas weitergegeben werden soll. Dabei wird einem schnell bewusst, dass so etwas nicht zu regeln, eigentlich immer die schlechteste Lösung ist. Gerade wenn es sich um größere, komplexere Vermögen handelt oder um Patchworkfamilien, entstehen sonst viele Konfliktfelder. Ein typisches Beispiel sind die bei gesetzlicher Erbfolge oft entstehenden Erbengemeinschaften, die nur mit Einstimmigkeit handlungsfähig sind und unter Experten auch den Spitznamen „Streitgemeinschaften“ tragen.
Warum ist das Thema Freibeträge so wichtig, gerade wenn jemand außerhalb der nahen Verwandtschaft zu den Erben gehören soll?
Während innerhalb der Familie relativ hohe Beträge steuerfrei übertragen werden können, muss zum Beispiel ein Freund schon ab 20.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen. Auch diese Freibeträge leben für Schenkungen zu Lebzeiten alle zehn Jahre wieder neu auf. Aber größere Vermögen oder eine Immobilie in guter Lage können so nicht ohne erhebliche Steuerlast übertragen werden. Natürlich kann hier eine Eheschließung oder eine Adoption helfen, wenn das zu den Verhältnissen passt.
Besondere Regelungen bei Schenkungen
Aber kann ich überhaupt mein Vermögen einfach so verschenken?
Theoretisch ist das möglich, allerdings gibt es auch hier Fristen, innerhalb derer solche Schenkungen beim Pflichtteil eingerechnet werden. Zusätzlich gelten dabei etwas andere Vorgaben als im Steuerrecht für die Freibeträge. Der Eigentümer muss das Vermögen laut mehreren Gerichtsentscheidungen dabei wirklich aus der Hand geben. Anderenfalls kann das Zurückbehalten von lebenslangen Wohnrechten oder Nießbrauchansprüchen noch nach Jahrzehnten zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen. Eine umfassende Beratung ist deswegen sehr empfehlenswert. Es gilt, die Gesamtstruktur des Vermögens und die Altersvorsorge sicher aufzustellen, bevor der Übergang juristisch tragfähig und steuergünstig gestaltet werden kann.
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