171.000 Euro – so viel muss ein im Jahr 2010 geborener Durchschnittsverdiener nach derzeitigem Rechtsstand im Verlauf seines Erwerbslebens mehr in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen, um die gleichen Leistungen zu beziehen wie ein 1970 geborener Durchschnittsverdiener mit identischem Brutto-Lebenseinkommen.
Der Grund für diesen erheblichen Unterschied sind die demografische Alterung und die damit verbundene Verschiebung der Soziallasten.
Die Studie bildet den Auftakt eines Projekts mit dem Titel „Demografieresilienz und Teilhabe“. Darin setzen sich die Wissenschaftler mit den Folgen des demografischen Wandels in den Systemen der öffentlichen Daseinsvorsorge auseinander und analysieren, wie diese Folgen zwischen den Versorgungssystemen interagieren und sich wechselseitig verschärfen. Diese Untersuchungen sollen Antworten auf die Frage liefern, wie die öffentlichen Versorgungssysteme stabilisiert werden können.
Keine Entspannung in Sicht
In der ersten Studie dieses Projekts kommen die beiden Autoren zu dem Schluss, dass auch mehr Geburten und mehr Zuwanderung die geschilderten Belastungen der jüngeren Generationen nicht entspannen. So können höhere Geburtenzahlen den starken demografischen Alterungsprozess bis 2035 nicht mehr beeinflussen. Sie wirken erst dann auf die demografische Alterslast, wenn die zusätzlich geborenen Kinder älter als 15 Jahre und erwerbsfähig sind.
Höhere Zuwanderungszahlen dämpfen den demografischen Alterungsprozess zwar zunächst. Langfristig altern jedoch auch die Zuwanderer oder sie wandern wieder ab. Bleiben die Wanderungssalden nicht dauerhaft hoch, verschärft sich der Alterungsprozess langfristig sogar noch.
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