Mehrheit will Pflegegeld für Angehörige
Wer seine Angehörigen pflegt, soll ein Pflegegeld als Lohnersatz erhalten. Das wünscht sich die überwiegende Mehrheit der Fachleute.
Immer mehr Menschen in Deutschland werden zu Pflegefällen. Laut Statistik waren es Ende 2017 bereits 3,4 Millionen. Drei Viertel davon werden in den eigenen vier Wänden versorgt. Beeindruckend ist, dass in 1,8 Millionen Fällen die Pflege ausschließlich durch Angehörige erfolgt.
Diese sind enormen Belastungen ausgesetzt – physisch, psychisch und finanziell. Ein staatliches Pflegegeld als Lohnausgleich würde zumindest die letzte Herausforderung deutlich abfedern. In der Bevölkerung trifft der Vorschlag auf große Zustimmung.
So sprechen sich 89 Prozent von etwa 1.700 gesellschaftlichen Stakeholdern aus dem Bereich Gesundheitswesen, also Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen, Ärzte und andere Fachkräfte, für eine solche Leistung aus. Das geht aus einer Online-Befragung des Forschungsverbundes „Normen im demographischen Wandel“ (NoWa) hervor. Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige entlasten nicht nur den Einzelnen finanziell, sondern drücken ebenso gesellschaftliche Wertschätzung aus. Zudem schaffen sie Anreize und fördern somit eine breitere Pflegebereitschaft. Besonders Frauen würden, so Studienautorin Christiane Woopen, profitieren, „da sie noch immer den Großteil der Pflege leisten und dadurch bei Einkommen und Rente benachteiligt werden“.
Angehörige sollen professionelle Beratung erhalten
Neben einem Pflegegeld als Lohnersatzleistung plädiert die Mehrheit der Befragten (67 Prozent) auch für eine professionelle Unterstützung von helfenden Angehörigen. Durch die starke Belastung leiden diese nämlich an einer erhöhten Krankheitsanfälligkeit. Das führt im Umkehrschluss wiederum dazu, dass die zu pflegende Person früher aus dem eigenen Zuhause in eine betreute Einrichtung umzieht, was mit hohen Kosten verbunden ist. Eine Beratung für die Helfenden zu finanzieren, bedeutet also gleichzeitig eine Entlastung der Pflegekassen.
Welche Leistungen gibt es bereits für Pflegende?
Das Wort Pflegegeld ist in diesem Zusammenhang etwas irreführend, da es bereits eine Leistung mit demselben Namen von der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt. Es ist ebenso eine finanzielle Unterstützung. Die Höhe liegt je nach Pflegegrad zwischen 125 und 901 Euro monatlich. Allerdings wird das Pflegegeld an die Pflegeperson selbst ausgezahlt. Diese kann dann den Zuschuss zwar an den helfenden Angehörigen als Anerkennung weitergeben, ein Recht darauf hat er jedoch nicht. Somit sind pflegende Familienmitglieder immer auf die Gunst der zum Pflegefall gewordenen Person angewiesen.
Zusätzlich erwerben die Helfenden für die Zeit der Pflege Rentenansprüche. Die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung zahlt die Pflegeversicherung, wenn der Einzelne in der Woche maximal 30 Stunden berufstätig ist und wenigstens zehn Stunden für die Pflege eines Angehörigen an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen aufwendet. Wer sich kurzfristig um einen akuten Pflegefall in der Familie kümmern muss, kann zudem noch das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Das ist eine Lohnersatzleistung während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Es greift jedoch für maximal zehn Tage.
Pflegegeld soll direkt an die Helfenden gehen
Eine direkte finanzielle staatliche Zahlung, die pflegende Angehörige dauerhaft erhalten, gibt es noch nicht in Deutschland. Genau hier setzt der Vorschlag des NoWa-Projekts an. Gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit analysieren die Forscher den Normenwandel im Gesundheitswesen der alternden Gesellschaft. Die vorgestellte Umfrage ist dabei lediglich ein Zwischenschritt. Die finalen Ergebnisse sollen im Januar 2020 präsentiert werden.
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