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    Demographie

    In die Zukunft geschaut: So altert und schrumpft unser Land.

    Demographie | 8.2.2017 Drucken

    Altersbilder wie zu Beginn des 20. Jahrhunderts

    Unsere Altersbilder hinken der Zeit hinterher. Sie haben ihre Wurzeln im beginnenden 20. Jahrhundert. Trotz zahlreicher Initiativen und Appelle aus Politik und Bürgerschaft hat sich daran bislang nur wenig geändert.

    In einem fernöstlichen Sprichwort heißt es: „Die größte Kulturleistung eines Volkes sind die zufriedenen Alten“. Objektiv müssten die Deutschen in der zweiten Lebenshälfte zufriedener sein als je zuvor. Drei Gründe sind hierfür zu nennen. Der erste und wohl wichtigste ist, dass Menschen heute länger leben. Hatten die Deutschen vor 100 Jahren das Lebensende bereits durchschnittlich mit 50 Jahren erreicht, so sind sie heute damit in der Mitte ihres Lebens angekommen. Dank der Fortschritte in Medizin und Technik werden die Menschen heute älter als je zuvor. Der zweite Grund ist die wirtschaftliche und materielle Unabhängigkeit. Ein gut ausgebautes Vorsorgesystem soll auch im Rentenalter finanzielle und materielle Unabhängigkeit sichern. Ein weiterer Grund ist die zunehmende Technisierung des Alltags. Durch die Digitalisierung und Automatisierung vieler Lebensbereiche bewältigen Menschen mit körperlichen Einschränkungen ihren Alltag heute auch ohne fremde Hilfe.

    Arbeiten-RenteObjektiv spricht also vieles dafür, dass die Deutschen in ihrer zweiten Lebenshälfte zufriedener sind. Doch sind sie es tatsächlich? Was diese Generation des Öfteren beklagt, ist das öffentliche Altersbild. Demnach können Personen, wenn sie eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben, bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben. Das öffentliche Altersbild prägt ein Generationsverständnis, wonach die Älteren als der passive Teil der Gesellschaft, die Jüngeren dagegen als deren aktiver Teil gelten. Die Folgen, die sich hieraus ergeben, sind Stigmatisierungen und Ausgrenzungen der Älteren auf der einen Seite und Rückzug ins Private auf der anderen.

    Auf Zuspruch stößt dieses Rollenverständnis auf keiner der beiden Seiten. Die Älteren möchten anders wahrgenommen werden und stärker am gesellschaftlichen Prozess teilhaben. Die Jüngeren sehen sich dagegen den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft nicht mehr gewachsen. Trotz zahlreicher Initiativen und Appelle aus Politik und Bürgerschaft hat sich bis heute am öffentlichen Altersbild wenig geändert. Weshalb, so stellt sich die Frage, wird unser öffentliches Meinungsbild von einem Altersbild bestimmt, dessen Wurzeln im beginnenden 20. Jahrhundert liegen und das den heutigen Bedingungen nicht mehr gerecht wird?

    Schutzrechte vor Selbstbestimmtheit

    Eine Antwort hierfür ist in unserem Rechtssystem zu finden, das sich in hunderten Gesetzestexten noch immer auf dieses Altersbild stützt und ihm so zu seiner Legitimation verhilft. In vielen seiner Rechtsnormen werden die Schutzrechte der älteren Generation höher als deren Rechte auf individuelle Freiheit und auf Selbstbestimmtheit bewertet. Weshalb der Gesetzgeber die Schutzrechte priorisiert, ist unter anderem auf den speziellen Charakter der Erwerbsarbeit des beginnenden 20. Jahrhunderts zurückzuführen. Infolge der Industrialisierung veränderten sich der Charakter der Erwerbsarbeit und damit auch die physischen und psychischen Anforderungen, die an die Beschäftigten gestellt wurden. Arbeitstugenden wie Genauigkeit, Schnelligkeit, körperliche Belastbarkeit und Disziplin wurden zu den bestimmenden Tugenden, deren Umsetzung vor allem für ältere Arbeitnehmer zunehmend schwierig wurde.

    Folgen der Bismarckschen Reform

    Bismarck schuf mit der gesetzlichen Rentenversicherung hier eine sozialpolitische Lösung. Zwar galt die Rentenversicherung unter Bismarck als intelligenter sozialpolitischer Schachzug gegen eine stärker werdende Sozialdemokratie, doch die sozialpolitische Sprengkraft, die diese Reform eigentlich besaß, zeigte sich erst später. Erstmalig wurde hier weltweit eine zeitliche Altersphase per Gesetz eingeführt. Zu Bismarcks Zeiten waren es nur Wenige, die die gesetzlichen Rentenzahlungen in Anspruch nehmen konnten, denn das damalige Renteneintrittsalter lag bei 70 Jahren und die durchschnittliche Lebenserwartung bei 40 Jahren. Profitiert haben von dieser Altersphase vor allem die nachfolgenden  Generationen. Schutz erhielten hierüber nicht nur die älteren Arbeitnehmer, weil sie ab einer bestimmten Altersgrenze von der Erwerbsarbeit freigestellt wurden. Schutz erhielten auch die Arbeitgeber, weil das Beschäftigungsverhältnis mit älteren Arbeitnehmern nun per Gesetz aufgelöst wird.

    Ältere wünschen sich mehr Flexibilität

    Unser Normen- und Rechtssystem, das sich in dieser Hinsicht auf Bismarck stützt, definiert die Alters- beziehungsweise Ruhephase als eigene Lebensphase. Die Diskussionen, die derzeit geführt werden, drehen sich um den zeitlichen Eintritt in diese Phase, weniger wird der Blick jedoch darauf gerichtet, ob die Ruhephase selbst den gesellschaftlichen Bedürfnissen noch gerecht wird. Die Bürger empfinden diesen besonderen Schutz als Reglementierung und wünschen sich mehr Flexibilität und Mitspracherecht. Sie sehen in diesen Schutzrechten eine Einschränkung ihrer individuellen Freiheitsrechte.

    Ein Beispiel sei in diesem Zusammenhang genannt. Erreicht ein Bürger das Renteneintrittsalter, tritt er per Gesetz in die Altersphase. Er wechselt damit von einem auf den anderen Tag vom aktiven zum passiven Teil der Gesellschaft. Eine Befragung von INSA ergab, dass eine große Anzahl der Befragten sich jedoch einen flexibleren Eintritt in das Rentenalter wünschen. Ein Drittel möchte in seinem Beruf nach Eintritt ins Rentenalter gerne weiterarbeiten. Interessanterweise wird dieser Wunsch umso größer, je näher die Befragten an das Rentenalter rücken.

    Altersgrenzen sind starr und widersprüchlich

    Unser Rechtssystem ist in der Definition der Altersgrenzen nicht nur starr, sondern auch widersprüchlich. So kann ein Siebzigjähriger biologisch zwar noch Vater werden, darf aber keine Kinder mehr adoptieren. Dieses starre, von Altersgrenzen bestimmte Denken spiegelt sich auch in unserem Normensystem wider. So ist ein wichtiges Einstellungskriterium von Arbeitnehmern das Alter. Wer sich mit über 50 auf eine neue Arbeitsstelle bewirbt, hat es bekanntlich schwerer als Arbeitssuchende unter 50. Qualifikationen, Erfahrungen und Lebenseinstellungen verlieren an Gewicht, wenn der Bewerber ein bestimmtes Alter erreicht hat. Indirekt wird dem Arbeitnehmer unterstellt, dass er nicht mehr so leistungsfähig, inflexibel und weniger lernbereit ist. Dass dem nicht so ist, zeigen neue Studien, nach denen sich immer mehr Menschen, wenn sie die 40 überschritten haben, selbständig machen möchten.

    Den Älteren mangelt es im Unterschied zu vorangegangenen Zeiten nicht an materieller Selbständigkeit und Unabhängigkeit, sondern an gesellschaftlicher Teilhabe und Akzeptanz. Zwar können die Alten dank der materiellen Bedingungen heute länger eigenständig leben, doch müssen sie dies gegen ein Regel- und Normensystem verteidigen, das den veränderten technischen und sozialen Bedingungen nicht mehr standhält. Das Dilemma der Alten ist, dass die technischen und materiellen Bedingungen unserem Normen- und Regelsystem schon längst enteilt sind.


    Ab und zu schreiben Experten für das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), die nicht zum Kernteam gehören. Aber was bedeutet das schon. Gäste empfängt man immer am wärmsten.

    Wie Dr. Ulrike Schenk. Die promovierte Diplom-Volkswirtin ist seit 1. Januar 2016 Leiterin der Niederlassung der INSA-CONSULERE GmbH in Berlin.


     

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