Was erwarten Arbeitnehmer von der Betriebsrente?
Das unlängst verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersversorgung fördern – doch wie stehen die Arbeitnehmer überhaupt zur Betriebsrente?
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll mehr Beschäftigte erreichen als bislang. Deshalb wird mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein neues Tarifpartnermodell, die Betriebsrente plus, eingeführt. Die neu etablierte reine Beitragszusage bringt die Enthaftung der Arbeitgeber und soll deren Bereitschaft zur bAV stärken. Auch wenn einzelne Maßnahmen die betriebliche Altersversorgung voranbringen können, werden wohl nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen davon profitieren. So lautet ein Fazit der Studie „bAV zwischen Wunsch und Wirklichkeit“. Initiator ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. Für die Studie wurden 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu ihren Kenntnissen und Erwartungen, ihren Wünschen und Hoffnungen in punkto bAV befragt.
Viele kennen ihre Rechte nicht
Knapp die Hälfte der Deutschen (45 Prozent) verfügt über mindestens eine betriebliche Altersversorgung. Aber nur für elf Prozent der Befragten besitzt die derzeitige arbeitgeberfinanzierte Versorgungsleistung eine zufriedenstellende Höhe. Darüber hinaus würde über die Hälfte der Teilnehmer an der Umfrage für zukünftige bAV-Leistungen auf eine Gehaltserhöhung verzichten. Am grundlegenden Wissen und der erforderlichen Kommunikation fehlt es in den Unternehmen offensichtlich noch. So wissen viele nicht, dass es einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung gibt. Außerdem wird die „erneuerte“ bAV eine wichtige Zielgruppe kaum erreichen. Laut der Studie haben ältere Geringverdiener das wenigste Interesse an einer bAV. Gerade sie sind durch spätere Altersarmut besonders gefährdet.
Nur vage Vorstellung von der künftigen Rente
Ergänzend zur betrieblichen Altersversorgung wurden auch Einstellungen und Kenntnisse zur gesetzlichen Rente abgefragt. Dabei offenbarte die Studie teils erhebliche Wissenslücken im Hinblick auf gesetzliche Versorgungsleistungen. Einerseits hat eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer Angst vor Altersarmut (61 Prozent). Andererseits gaben lediglich 37 Prozent an, über ihren aktuellen Rentenanspruch überhaupt informiert zu sein. Gut jeder Zweite (48 Prozent) weiß „ungefähr“ Bescheid, welche Leistungen im Alter zu erwarten sind. 15 Prozent gaben an, sie wüssten nichts über ihre zukünftige Rente. Ähnlich schlecht ist der Kenntnisstand zur bAV. Laut Studie fühlen sich 70 Prozent entweder nicht ausreichend durch den Arbeitgeber abgesichert oder betreiben keine Entgeltumwandlung. Gut jeder Fünfte (21 Prozent) hat sich entweder bisher nicht um eine bAV gekümmert oder denkt, dass der Arbeitgeber diese nicht anbietet.
Höhere Erwartungen an den Arbeitgeber
40 Prozent der Beschäftigten erhalten eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung. Jüngere Arbeitnehmer sind auf diese Weise häufiger (44 Prozent) als ältere (30 Prozent) versorgt. 28 Prozent davon allerdings wissen nicht, wie viel genau ihr Arbeitgeber beiträgt. Von denen, die wissen, wie viel sie vom Arbeitgeber erhalten, finden 63 Prozent, es sollte mehr sein. Lediglich rund jeder Zehnte (11 Prozent) ist mit der Höhe der AG-Anteils zufrieden. Bei einem Arbeitgeberwechsel achten sehr viele Arbeitnehmer (88 Prozent) darauf, dass auch der neue Arbeitgeber eine Altersversorgung anbietet. Bei den unter 45-Jährigen messen sogar 92 Prozent den neuen Arbeitgeber an diesem Kriterium. Frauen beziehen acht Prozent weniger häufig eine Versorgungsleistung durch den Arbeitgeber als Männer. Diesen Unterschied stufen die Autoren als bedenklich ein. Er weise darauf hin, dass zwischen Männern und Frauen nicht nur eine „Pay Gap“ (Einkommenslücke) existiert, sondern diese Lücke setze sich auch bei den Leistungen im Alter („Pension Gender Gap“) fort.
Betriebsrente statt Gehaltserhöhung
52 Prozent der Befragten würden auf eine Gehaltserhöhung zugunsten einer bAV-Anwartschaft verzichten. Auch dafür votieren die Jüngeren mit 55 Prozent häufiger. Als „bemerkenswert“ bezeichnen die Autoren den Fakt, dass sogar 49 Prozent der Niedrigverdiener diese Aussage trafen. Insgesamt betreibt rund jeder Vierte (26 Prozent) Entgeltumwandlung – teilweise auch zusätzlich zur rein arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung. Die Jüngeren sind wiederum intensiver engagiert. Von ihnen betreibt jeder Dritte Vorsorge durch Entgeltumwandlung. Über die Hälfte dieser Entgeltumwandler (52 Prozent) hat durch den Arbeitgeber von dieser Möglichkeit erfahren.
Stärkstes Argument: Steuervorteile
Das wichtigste Argument für eine bAV sind für fast jeden Dritten (32 Prozent) Steuervorteile. Diese stehen noch vor dem Wunsch nach hoher Sicherheit (27 Prozent) oder geringen Kosten (19 Prozent). Die Rendite hingegen rückt nur jeder Zehnte in den Fokus. Gut die Hälfte der bAV-Anwärter (51 Prozent) würde gern einen höheren monatlichen Beitrag in die künftige Betriebsrente investieren. Jedoch sehen sie sich einerseits durch gesetzliche Begrenzungen für die Entgeltumwandlung und andererseits durch mangelnde Liquidität nicht in der Lage, die Einzahlungen zu erhöhen. Die „Nichtnutzer“ gaben zu 42 Prozent an, dass ihr Arbeitgeber keine Entgeltumwandlung anbietet. Jeder Vierte hat zudem kein Geld dafür übrig. Jeder Fünfte erklärte, sich bisher nicht um ein bAV-Angebot gekümmert zu haben.
Eine Lösung nach Wunsch
Könnten sich Arbeitnehmer ihre betriebliche Wunschlösung selbst schneidern, legen sie vor allem Wert auf die Einzahlungs- und Auszahlungsmodalitäten. So wünschten sich 45 Prozent der Befragten flexible Einzahlungen. Eine unbegrenzte Höhe hält mehr als jeder Dritte (35 Prozent) für wünschenswert. Analog dazu wurden verschiedene Auszahlungsformen angeregt (42 Prozent). Die unterschiedlichen Wünsche führen die Studienautoren auf unterschiedliche Gründe für den Beginn des Ruhestandes zurück. Beispielsweise gaben zwei von drei Befragten (67 Prozent) an, dass dies vermutlich gesundheitliche Gründe sein werden. Andere Gründe: mehr Freiheiten (54 Prozent), Reisen (42 Prozent) und die Familie (39 Prozent).
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