Nach einem knappen Jahr Betriebsrenten-Stärkungsgesetz ziehen die Akteure ein erstes Fazit. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, schätzt ein, wie die neue Förderung und das Sozialpartnermodell bisher angenommen worden ist.
Die Erwartungen zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz seien hoch gewesen, schildert er die Ausgangslage. Sind diese in der Wirklichkeit erfüllt worden?, so seine Einstiegsfrage.
„Die Tarifvertragsparteien sind sehr zurückhaltend. Die Chemiebranche hat es im letzten Tarifabschluss nicht angepackt und das Thema auf die nächste Tarifrunde vertagt. Die Bahngewerkschaften haben die Verbesserung der Betriebsrente in ihren Forderungskatalog für die aktuelle Tarifrunde aufgenommen, aber nach unseren Informationen scheint bereits ausgemacht, dass es kein Sozialpartnermodell geben wird“, ergänzt der Longial-Experte.
Große Unternehmen setzen auf schon bewährte Lösungen
Zahlreiche große Unternehmen mit bewährten Versorgungssystemen, so Hoppstädter, bekennen sich ganz bewusst zu diesen bestehenden Systemen. Das Interesse an einem Sozialpartnermodell scheint dort eher gering. Aus den Reihen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind viele nicht tarifgebunden und fühlen sich dadurch von einem Sozialpartnermodell nicht angesprochen. Das Wissen zur bAV im Allgemeinen und zu den Vorteilen des BRSG und zur reinen Beitragszusage im Besonderen ist zudem nicht sonderlich ausgeprägt. Dabei ist die stärkere Verbreitung der bAV gerade in diesen Betrieben das Ziel des „pay & forget“-Modells. Abschließende Einschätzung von Hoppstädter: „Auf das erste Sozialpartnermodell werden wir wohl noch einige Zeit warten müssen – aber das BRSG ist nicht nur das Sozialpartnermodell!“
Förderung: positiv angenommen, Luft nach oben
In welchem Umfang Arbeitgeber die neuen Fördermöglichkeiten umsetzen, lässt sich aufgrund fehlender belastbarer Daten noch nicht sagen. Allerdings verweist Michael Hoppstädter auf die zahlreichen positiven Rückmeldungen bei Arbeitgebern: „Der erweiterte Dotierungsrahmen nach § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes, aber auch die Fördermaßnahmen für Geringverdiener werden positiv gesehen. Dass Unternehmen allerdings schon ab 1. Januar 2019 für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss leisten müssen, wenn die Versorgungszusagen über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung durchgeführt werden, scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben. Nach unseren Erfahrungen haben sich nur die wenigsten Unternehmen dazu bereits entsprechend aufgestellt.“