Nachhaltige Anlage für Betriebsrenten
Nachhaltiges Investment und Nachhaltigkeit als Anlagefaktor gewinnen auch in der betrieblichen Altersversorgung zunehmende Relevanz. Eine Umfrage lieferte dazu unlägst eine Bestandsaufnahme.
Nach dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-II-Richtlinie) im Januar 2019 gibt es zudem für die betriebliche Altersversorgung einen gestiegenen regulatorischen Druck, sich auch mit ausgewählten Nachhaltigkeitskriterien zu beschäftigen.
Dabei stehen die sogenannten ESG-Kriterien (Enviromental, Social, Gouvernance) im Mittelpunkt. Wie es damit im deutschen Pensionswesen bestellt ist, zeigt eine jüngst veröffentlichte Umfrage der KAS Bank unter Marktteilnehmern. Die Ergebnisse dokumentieren einerseits wachsendes Interesse, andererseits jedoch auch ein gewisses Maß an (noch) fehlender Orientierung. Es steht den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) zwar grundsätzlich frei, ESG-Faktoren bei ihrer Kapitalanlage weiterhin unberücksichtigt zu lassen. Allerdings müssen sie gegenüber den Versorgungsberechtigten Auskunft geben, inwieweit sie ökologische und soziale Kriterien beziehungsweise den Governance-Aspekt in der Anlagepolitik berücksichtigen. Zudem spielen ESG-Faktoren auch für das verstärkt eingeforderte und kontinuierlich zu reportierende Risikomanagement eine gewichtige Rolle zu. Neben diesen zunehmenden Regularien für EbAV wächst auch unter den Versorgungsberechtigten selbst das Interesse.
Vor allem Pensionskassen sind nachhaltig unterwegs
Unter den befragten EbAV – Trägerunternehmen mit eigenem Versorgungswerk, Pensionskassen, berufsständische Versorgungswerke, kommunale Altersvorsorgeeinrichtungen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, Lebensversicherer – punkten im Hinblick auf Nachhaltigkeit vor allem die Pensionskassen. Bereits 71 Prozent von ihnen verfügen über eine Nachhaltigkeitsstrategie. Von den Trägerunternehmen kann dies hingegen nur jedes Dritte (33 Prozent) behaupten. Immerhin plant ein Drittel aller EbAV, innerhalb der nächsten zwei Jahre ebenfalls eine Nachhaltigkeitsstrategie einzuführen. Dabei greifen sie auch auf externe Expertise zurück, die in diesem Fall am häufigsten von Kapitalanlagegesellschaften kommt.
Wie die EbAV-Player agieren
In den Nachhaltigkeitskonzepten dominieren vor allem Ausschlusskriterien. So werden Investments in „Unternehmen mit umstrittenem Verhalten“ vermieden. Zudem werden Unternehmen bevorzugt, die selbst ESG-Kriterien anwenden. Aber auch ausgewählte Richtlinien wie UN Global Impact oder von der OECD werden für die eigene Anlagestrategie berücksichtigt. Häufiger verbreitet ist auch der generelle Ausschluss von bestimmten Branchen oder Geschäftsbereichen – beispielsweise Tabak- oder Öl-Konzerne. Den Einsatz des Stimmrechts auf Hauptversammlungen oder spezifische Themen-Investments nutzen EbAV dagegen eher selten.
Nachhaltigkeit wird offen kommuniziert
Einer transparenten Kommunikation gegenüber den Versorgungsberechtigten kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Dem Schutz der Versorgungsberechtigten räumt die EbAV-II-Richtlinie und weiterführende Regularien einen besonderen Stellenwert ein. Derzeit informiert bereits über die Hälfte (54 Prozent) aller befragten Marktteilnehmer ihre Versorgungsberechtigten zur Nachhaltigkeitsstrategie. Doch auch die Versorgungsberechtigten selbst sind in dieser Hinsicht aktiv. So verlangen 38 Prozent von ihnen entsprechende Informationen und 28 Prozent wünschen sich eine nachhaltige Kapitalanlage für die Investmentphase ihrer Betriebsrenten.
Am Budget mangelt es nicht
Dennoch herrscht bei manchen Versorgungsberechtigten noch Skepsis gegenüber den ESG-Faktoren in der Kapitalanlage. Laut Auskunft der EbAV ist für 34 Prozent von ihnen die Performance wichtiger. Weitere Barrieren sehen die EbAV in (noch) unklaren nationalen oder europäischen Vorschriften und warten erst einmal ab. Auch „Zeitmangel“ spielt eine größere Rolle. Für fast jedes vierte EbAV hat das Thema schlichtweg keine Priorität in der Unternehmensausrichtung. Weniger wichtig ist das Budget, lediglich acht Prozent der Befragten gaben dies als Hinderungsgrund für fehlendes Engagement an.
Freiwilligkeit bei ESG-Kriterien bevorzugt
Eines erscheint auf den ersten Blick allerdings paradox. Zwar halten viele EbAV das Thema Nachhaltigkeit durchaus für wichtig. So bestätigen 77 Prozent, dass dieser Punkt gesellschaftlich noch mehr an Bedeutung gewinnt und sozusagen zum „Must have“ wird. Dennoch bevorzugen sie dabei Freiwilligkeit. 82 Prozent der Befragten wollen keinerlei verbindliche Verpflichtung, ESG-Kriterien in der Kapitalanlage berücksichtigen zu müssen. Allerdings begrüßen jeweils 59 Prozent entsprechende ESG-Transparenzvorschriften auf nationaler oder europäischer Ebene beziehungsweise wollen auf ESG-Kriterien in der Kapitalanlage auf freiwilliger Basis setzen.
Die Ergebnisse der Umfrage können hier auf der Webseite der KAS Bank – German Brunch kostenfrei angefordert werden.
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