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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 1.9.2016 Drucken

    Mehrheit für Erhalt der Garantien

    Die Garantien, die Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ihren Beschäftigten aussprechen, spielen für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung der Betriebsrente. Das ergab die jüngste Umfrage im Rahmen des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge, den das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) viermal im Jahr erhebt. So sagten 70 Prozent der Befragten, die Garantien in der betrieblichen Altersversorgung sollten so bleiben, wie sie derzeit sind. Dafür wird auch in Kauf genommen, dass die Renditechancen bei der Anlage der Gelder für die künftigen Betriebsrenten geringer ausfallen.

    Deutschland-Trend-Garantien-in-der-bAV

    Dementsprechend ist die Bereitschaft, zugunsten einer möglichen höheren Renditeerwartung zumindest auf einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie zu verzichten, ziemlich gering verbreitet. Dieser Alternative stimmten in der Befragung lediglich 32 Prozent mehr oder weniger zu.

    Zielrente mit mehr Freiheiten bei der Kapitalanlage

    Auf mehr Zustimmung stößt dagegen eine „Kompromisslösung“, die von den Autoren eines Gutachtens, das im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums angefertigt worden ist, vorgeschlagen wurde. Darin ist in Anlehnung an Erfahrungen in anderen europäischen Staaten eine sogenannte Zielrente konzipiert worden. Bei ihr wird die spätere Leistung auf der Grundlage sorgfältiger kaufmännischer Grundsätze ermittelt, aber nicht garantiert. So bleibt Spielraum für eine ertragreichere Kapitalanlage. Wenn wegen ungünstigerer Kapitalmarktbedingungen die künftige Rente herabgesetzt werden muss, wird nach einer Verbesserung der Kapitalanlagen die Rente wieder angehoben. Mit einer solchen Lösung konnten sich immerhin 55 Prozent der Befragten anfreunden.

    Die Umfrage zum DIA-Deutschland-Trend erfolgte vor dem Hintergrund einer politischen Diskussion, die im Ergebnis zu einer geringeren Haftung der Arbeitgeber für die Betriebsrenten führen soll. Darüber wird seit der Vorstellung des sogenannten „Sozialpartnermodells Betriebsrente“ diskutiert. Es wurde 2014 erstmalig vom Bundesarbeitsministerium ins Gespräch gebracht. Seitdem läuft die  Auseinandersetzung mit den Verbänden der Arbeitgeber, mit den Gewerkschaften und Anbietern der betrieblichen Altersversorgung.

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