Mehr Anreize für die Entgeltumwandlung
Eine aktuelle Studie dokumentiert, dass Arbeitgeber verstärkt Anreize dafür schaffen, dass sich ihre Beschäftigten mittels Entgeltumwandlung eine Betriebsrente aufbauen.
Der wirkungsvollste Weg zu einer stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung führt offensichtlich über die finanzielle Schiene. Zahlen Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung, sind mehr Arbeitnehmer bereit, für ihre Altersvorsorge auf diese Lösung zu setzen. Mittlerweile gewähren fast zwei Drittel (64 Prozent) der befragten Unternehmen einen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Allerdings haben sie den tatsächlichen Versorgungsgrad ihrer Mitarbeiter nur selten im Blick. Das geht aus einer Bestandsaufnahme des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon hervor.
Pauschaler Prozentsatz bevorzugt
Generell setzen die Unternehmen dabei weniger auf das seit 2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), sondern bevorzugen eher einfache Lösungen. So zahlen sie Festbeträge (8 Prozent) beziehungsweise beteiligen sich am häufigsten (45 Prozent) pauschal mit einem bestimmten Prozentsatz des Umwandlungsbetrages. Nur rund ein Viertel (26 Prozent) der Unternehmen wählt die BRSG-Option, tatsächlich eingesparte Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu ermitteln und an die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer weiterzugeben.
AG-Zuschuss bei Entgeltumwandlung: Mehr motiviert mehr
Ein hoher Arbeitgeberzuschuss geht meist mit einer hohen Mitarbeiterbeteiligung an der Entgeltumwandlung einher. So erreichen ca. zwei Drittel der Unternehmen eine Durchdringungsquote von über 25 Prozent, wenn sie ihrerseits die Entgeltumwandlung bezuschussen. Fehlt diese Unterstützung, schafft dies nur etwa ein Drittel. Ebenso zahlt es sich aus, wenn Unternehmen für die betriebliche Altersversorgung aktiv werben. Zwei Drittel (68 Prozent) der Unternehmen gaben an, dies mit kommunikativen Maßnahmen – E-Mail, Beratungsgespräch, Broschüren, Mitarbeiterveranstaltung – bereits zu tun.
Doch die Studie zeigt auch, dass gerade einmal 17 Prozent der Unternehmen über den tatsächlichen Versorgungsgrad ihrer Mitarbeiter im Bilde sind. In diesem Punkt sehen die Studienautoren die Arbeitgeber noch stärker in der Pflicht. Ein weitgehend positives Resümee hingegen wird in bei der Auswertung der Auswirkungen infolge der Covid-19-Pandemie auf die betriebliche Altersversorgung gezogen. Laut den Befragungsergebnissen scheint es (noch) keine großen Veränderungen bei der Entgeltumwandlung zu geben.
Nachricht an die Redaktion
Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.
Ausgewählte Artikel zum Thema
Insolvenz - was wird aus der Betriebsrente?
Die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie gebeutelten Unternehmen haben mit der Verlängerung der Pflicht, eine Insolvenz zu beantragen, zwar eine Verschnaufpause bis Jahresende bekommen. Experten rechnen dennoch im Anschluss daran mit einer steigenden Zahl von Insolvenzen. Welche Auswirkungen eine Unternehmenspleite auf die Betriebsrenten hat, hängt vor allem vom gewählten Durchführungsweg ab. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer […]
Artikel lesenWas geschieht nach Ablauf der Stundungsfrist?
Mit einer Stundung der Beiträge für die betriebliche Altersversorgung haben Versorgungsträger vielen Unternehmen in der aktuellen Lage etwas Luft verschafft. Allerdings nur vorübergehend. In vielen Fällen läuft die Frist im Herbst ab. Wie geht es dann weiter? Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, gibt einen Überblick über die aktuelle Situation und die arbeitsrechtlichen Hintergründe. Solche […]
Artikel lesenEinfachere Mitnahme der Betriebsrente bei Wechsel
Die versicherungsvertragliche Lösung ist seit diesem Monat die gesetzlich festgelegte Standardlösung für Direktversicherungen und Pensionskassen beim vorzeitigen Ausscheiden aus einem Unternehmen. Das schafft für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit und verringert den Aufwand bei der Verwaltung der Verträge in der betrieblichen Altersversorgung. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, fasst die Veränderungen zusammen. Schied ein Arbeitnehmer vorzeitig […]
Artikel lesen