Kein Durchbruch ohne sanften Zwang
Drei hessische Minister entwickelten mit der „Deutschland-Rente“ ein neues Rentenkonzept, mit dem sich ihrer Meinung nach künftige Altersarmut eindämmen lässt.
Die Deutschland-Rente soll einfach, günstig, sicher und dennoch renditestark sein. Da sie als Opting-out-Modell konzipiert ist, erhoffen sich die Minister eine deutlich größere Verbreitung als bei der Riester-Rente und in der betrieblichen Altersvorsorge. Doch es gab schon kurz nach der Vorstellung des Vorschlages heftige öffentliche Kritik.
Ein Gespräch mit Dr. Thomas Schäfer, einer der Initiatoren der Deutschland-Rente, über die Details und die Einwände, die ihr Vorschlag provozierte.
Die Deutschland-Rente soll von der Rentenversicherung verwaltet werden. Das weckt Erinnerungen: Während der Vorbereitung der Riester-Rente 2001/2002 hatte sich die Deutsche Rentenversicherung an Walter Riester mit der Anfrage gewandt, ob sie die Trägerschaft übernehmen könne. An Walter Riester wäre dies nicht gescheitert. Es war die Leitung der Rentenversicherung selbst, die kurze Zeit später abwinkte. Warum sollte die Einstellung der Deutschen Rentenversicherung heute anders sein?
Dass man die Deutsche Rentenversicherung oder andere öffentliche Rechtsträger für bestimmte Aufgabenbereiche, zum Beispiel die Krankenkassen als Einzugsstellen, einbindet, wäre denkbar, aber nicht zwingend. In jedem Fall muss es sich bei dem Deutschlandfonds um eine eigenständige und unabhängige Gesellschaft handeln. Auch andere Institutionen wie etwa die Versorgungsanstalt von Bund und Ländern oder der britische National Employment Savings Trust (NEST) sind nicht unter der Ägide der staatlichen Rentenversicherung. Wie man am Ende den Deutschlandfonds am besten organisiert, diskutieren wir derzeit.
Die Riester-Rente war zunächst als obligatorische Altersvorsorge vorgesehen. Nach einer Kampagne der Bildzeitung traute sich weder Walter Riester noch Gerhard Schröder, eine verpflichtende Vorsorge einzuführen. Noch bevor Sie wirklich für Ihr Konzept werben konnten, tauchte Kritik in der Bildzeitung dazu auf. Warum sollte die Große Koalition mutiger sein als ihre Vorgängerin?
Die Deutschland-Rente ist nicht obligatorisch. Jeder ist frei in seiner Entscheidung. Nur wer sich nicht aktiv dagegen entscheidet, betreibt zusätzliche Altersvorsorge. Im Übrigen gab es neben kritischen Stellungnahmen in der Presse auch viel Zustimmung für die Deutschland-Rente. Zugleich haben die Erfahrungen der letzten 15 Jahre mit Riester gezeigt, dass wir ohne einen sanften Zwang nicht den nötigen Durchbruch bei der zusätzlichen Altersvorsorge erreichen werden. Wir müssen daher jetzt über neue Wege wie die Deutschland-Rente nachdenken. Oder sollen wir aufgrund einer kritischen Stellungnahme die Hände in den Schoss legen und nichts tun? Das kann doch nicht die Antwort einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Politik sein.
„Wir müssen daher jetzt über neue Wege wie die Deutschland-Rente nachdenken.“
Vor einigen Jahren hat die Rentenversicherung in Baden-Württemberg einen ähnlichen Vorstoß unternommen und ein Vorsorgekonto im Rahmen der Deutschen Rentenversicherung vorgeschlagen. Darüber spricht heute niemand mehr. Befürchten Sie nicht, dass Ihr Vorschlag ebenso im Sande verläuft?
Die Bundesregierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber diskutieren derzeit, was in dieser Legislaturperiode zur Stärkung von betrieblicher und privater Altersvorsorge noch umgesetzt werden soll. Die Deutschland-Rente ist jedenfalls ein Projekt für die nächste Legislaturperiode. Dafür ist eine politische Vorbereitung erforderlich.
Wie soll der Schutz vor dem Zugriff des Staates gesichert werden? In der Rentenversicherung haben wir immer wieder erlebt, dass Reserven der Versicherung für politische Manöver eingesetzt wurden.
Der Deutschland-Fonds bietet ein kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt an. Das angesparte Kapital landet nicht im allgemeinen „Rententopf“ der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr erwirbt jeder Altersvorsorgesparer – ähnlich wie bei Fonds privater Anbieter – mit seinen eingezahlten Beiträgen einen Anteil an dem Vermögen des kapitalgedeckten Deutschlandfonds. Artikel 14 des Grundgesetzes schließt das Risiko eines staatlichen Zugriffs auf den Deutschlandfonds und das darin befindliche Vermögen – wie bei vergleichbaren Altersvorsorgeprodukten privater Anbieter – aus. Vor diesem Hintergrund hinkt auch der Vergleich mit der gesetzlichen Rente oder den Versorgungsrücklagen für Beamte.
Die Deutschland-Rente soll vor allem für Geringverdiener, deren Altersvorsorge sehr schwach ausgeprägt ist, Verbesserungen bringen. Nach der geltenden Gesetzeslage wird die eigene Vorsorge aber auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Kann der Staat guten Gewissens für die Deutschland-Rente werben, wenn bereits abzusehen ist, dass ein Teil der Sparer von dieser zusätzlichen Vorsorge im Alter gar nichts hat?
Der Staat wirbt schon heute für die betriebliche und private Altersvorsorge. Das ist auch nicht unredlich, denn die meisten Bürgerinnen und Bürger landen zumindest bisher nicht in der Grundsicherung im Alter. Zudem ist die Grundsicherung im Alter eigentlich nur für soziale Notfälle gedacht. Gleichwohl ist die Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter im Hinblick auf die Anreizwirkung für zusätzliche Altersvorsorge ein wichtiger Punkt. Dies betrifft aber nicht nur den Vorschlag zur Deutschland-Rente, sondern zusätzliche Altersvorsorge ganz allgemein. Eine Beschränkung der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter würde sicher die Anreize für zusätzliche Altersvorsorge erhöhen und wird daher auch im Vorschlag zur Deutschland-Rente angesprochen. Im Detail ist das allerdings nicht ganz so einfach. Hierüber werden wir sicher noch diskutieren müssen.
Mit der Anbindung der Deutschland-Rente an den Arbeitgeber bleibt wie schon bei der Riester-Rente eine wesentliche Gruppe außen vor: die Selbständigen. Aber gerade in dieser sozialen Schicht haben wir bei den Kleingewerbetreibenden und Soloselbständigen großes Potenzial für Altersarmut. Wäre es nicht an der Zeit, aus den Erfahrungen der Riester-Rente zu lernen?
Die Möglichkeit zur Einzahlung in den Deutschlandfonds wollen wir auch anderen Personengruppen eröffnen, zum Beispiel Selbständigen, Beamten und Nichterwerbstätigen, denn auch für diese Gruppen besteht die Gefahr von Altersarmut. Eine Opt-out-Regelung stößt allerdings bei Selbständigen und Nichterwerbstätigen auf Grenzen. Daneben ist es sicher überlegenswert, Riester-Zulagen auch Selbständigen zu gewähren. Das ist aber kein spezielles Thema der Deutschland-Rente, sondern muss allgemein für alle Riester-Produkte entschieden werden.
„Eine Opt-out-Regelung stößt allerdings bei Selbständigen und Nichterwerbstätigen auf Grenzen.“
Der Staat als Kapitalverwalter hat in der Vergangenheit mehrfach schlechte Beispiele abgeliefert. Man denke nur an die Landesbanken. Was gibt Ihnen die Gewissheit, dass es mit dem Deutschland-Fonds besser laufen sollte?
Bei den Landesbanken handelt es sich nicht um „Staatsfonds“, sondern um Banken. Wenn man sich dagegen den norwegischen Staatsfonds oder andere Staatsfonds wie zum Beispiel den vor kurzem etablierten National Employment Savings Trust aus Großbritannien anschaut, haben diese durchaus sehr ordentliche durchschnittliche Renditen erzielt.
Ist die Deutsche Rentenversicherung überhaupt in der Lage, einen solchen Fonds zu verwalten? Sie müsste dafür auch entsprechende Strukturen und Kompetenz aufbauen. Wäre es dann nicht besser, gleich einen institutionellen Verwalter damit zu beauftragen, der bereits seit längerem Erfahrung mit der Kapitalanlage hat?
In jedem Fall wird der Deutschlandfonds auch externe Kompetenzen nutzen. Der britische National Employment Pension Trust (NEST) ist hier ein gutes Beispiel, wie man externe institutionelle Verwalter einbindet und trotzdem ein kostengünstiges Altersvorsorgeprodukt anbieten kann.
Für die betriebliche Altersversorgung wird gerade ein neues Sozialpartnermodell diskutiert. Wenn es dazu kommen sollte, ist die Deutschland-Rente doch erledigt. Oder glauben Sie allen Ernstes, dass zwei solche im Grunde genommen ähnliche Konstrukte beim Arbeitgeber parallel angesiedelt werden können?
Mit dem Sozialpartnermodell werden wir gerade bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den kleinen Unternehmen nicht die gewünschte Verbreitung erreichen, denn die Tarifbindung ist bei kleinen Unternehmen besonders niedrig und die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir auf freiwilliger Basis nicht weiter kommen. Das hat übrigens auch die OECD in dem aktuellen Wirtschaftsbericht Deutschland vom April 2016 bestätigt und unterstützt daher nicht das Sozialpartnermodell, sondern schlägt – wie in der Deutschland-Rente – die automatische Mitgliedschaft mit der Möglichkeit des Opt-out-Modells vor. Ich kann mir daher kaum vorstellen, dass das Sozialpartnermodell zumindest in der bislang bekannten Form umgesetzt wird. Im Übrigen werden die großen Schwachstellen in der privaten Altersvorsorge bei Riester nicht energisch genug angegangen.
Ein zentraler Grund für kapitalgedeckte Altersvorsorge besteht darin, über die Rendite auf die bereits eingezahlten Beiträge in der üblicherweise langen Laufzeit von Altersvorsorgeprodukten einen großen Hebel zu nutzen, um das Altersvorsorgevermögen am Ende deutlich zu erhöhen. Ohne Rendite verlieren kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte aber diesen zentralen Baustein. Wenn man die staatlichen Zulagen richtigerweise nicht als „Rendite“ einstuft, erzielen viele Riester-Produkte heute häufig überhaupt keine nennenswerte Rendite. Hier müssen wir an zwei Stellschrauben drehen: Die Kosten müssen runter und der bisherige starke Fokus auf festverzinsliche Rentenpapiere muss sich ändern. Genau das wollen wir mit der Deutschland-Rente erreichen und einen kostengünstigen und renditestärkeren Benchmarktfonds schaffen, der auch den privaten Anbietern den Anreiz gibt, entsprechend einfache, kostengünstige und renditestarke Altersvorsorgeprodukte anzubieten.
„Die Kosten müssen runter und der bisherige starke Fokus auf festverzinsliche Rentenpapiere muss sich ändern.“
Nach dem, was bislang zu lesen war, läuft es bei der Deutschland-Rente auf eine Art reine Beitragszusage hinaus, bei der der Arbeitnehmer das Risiko der Kapitalanlage trägt. Das hatte auch die Arbeitsministerin bei ihrem Sozialpartnermodell ursprünglich geplant, dann aber wegen des allgemeinen Widerstands schnell davon wieder Abstand genommen. Oder soll der Deutschland-Fonds zumindest eine Beitragsgarantie aussprechen?
Im Ergebnis handelt es sich bei dem Altersvorsorgeprodukt des Deutschlandfonds um eine Art reine Beitragszusage des Arbeitgebers, bei der der Arbeitnehmer das Risiko der Kapitalanlage trägt. Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer aber auch die Chancen aus der Kapitalanlage. Das wird häufig vergessen. Im Übrigen sollte man – unabhängig von dem Vorschlag zur Deutschland-Rente – grundsätzlich über die Kosten von Beitragsgarantien diskutieren. Das ist in der öffentlichen Wahrnehmung noch viel zu wenig verankert. Was ist eine nominale Beitragsgarantie nach 30 Einzahlungsjahren noch wert und wie viel Rendite kostet sie am Ende? Die Lebensversicherungen führen diese Diskussion bereits vielfach mit ihren Kunden. Hier muss nach meiner Überzeugung in Deutschland ein neues Bewusstsein geschaffen werden. Das ist sicher eine Gemeinschaftsaufgabe für Schulen, Medien und Politik. Gegebenenfalls wäre anlässlich des aktuellen Niedrigzinsumfelds eine Lockerung von Garantien zumindest für einige Altersvorsorgeprodukte sinnvoll.
Die Fragen stellten Dieter Weirich und Klaus Morgenstern.
Nachricht an die Redaktion
Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.