Die zweite Säule der Alterssicherung, die betriebliche Altersversorgung (bAV), gliedert sich in verschiedene Durchführungswege.
Ein jüngst veröffentlichter Bericht des Statistischen Bundesamtes zeigt anhand von Zahlen für das Jahr 2012, welche Durchführungswege besonders genutzt werden und wie viele Anwartschaften mit welchem Volumen bestehen.
Der Gesetzgeber bleibt also weiter gefordert, die bAV attraktiver zu gestalten, Eintrittsbarrieren zu reduzieren oder zu überdenken, wie sich die vollen Krankenversicherungsbeiträge bei Betriebsrenten auf die Bereitschaft zur Vorsorge auswirken.
Insgesamt besteht in 305.033 Unternehmen für 22.927.277 Arbeitnehmer eine Anwartschaft in der betrieblichen Altersversorgung. Die Aufwendungen dafür summieren sich auf rund 42,1 Milliarden Euro. Der am weitesten verbreitete Durchführungsweg ist erwartungsgemäß die Direktversicherung (siehe Grafik), die Zahl aktiver Anwartschaften ist am höchsten bei den Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst. Hier stehen etwa 4,43 Millionen Verträge in den Büchern. Die höchsten Aufwendungen werden mit 20,36 Milliarden Euro hingegen im Durchführungsweg „Direktzusage“ verbucht.
„Verdienste und Arbeitskosten – Aufwendungen und Anwartschaften betrieblicher Altersversorgung 2012″ – ein Bericht des Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht 06/2105