Ein in der Praxis oft genutztes Gestaltungsmodell für Ehegatten ist das „Berliner Testament“. Hier setzen sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Ist auch der Letzte von beiden verstorben, dann sollen oftmals die Kinder Erben des Längstlebenden sein. In dieser Standardformulierung stecken folgende Risiken: Indem die Eltern sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, enterben sie...
Die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte gesetzliche Erbfolge nimmt auf individuelle Wünsche des Erblassers keine Rücksicht. Wer seinem letzten Willen Geltung verschaffen möchte, muss also ein rechtsgültiges Testament errichten. Wichtig ist dabei, dass man die strengen Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches beachtet. In rein formeller Hinsicht ist ein Testament dann wirksam, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben...
Wer keine testamentarische Regelung trifft, dessen Nachlass wird nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Diese sind nicht immer im Sinne des Erblassers. Beteiligt am Nachlass sind nur die nächsten Angehörigen, zunächst die Kinder sowie die Ehegatten bzw. eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner. Sind diese nicht vorhanden, erben die weiteren Verwandten, also Onkel,...
Unsere Website nutzt Cookies und ähnliche Verfahren zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Informationen über Ihr Endgerät. Mit Ihrer Einwilligung erlauben Sie uns, Funktionen sozialer Medien sowie anderer externer Dienste zu nutzen, statistische Analysen durchzuführen und personalisierte Werbung anzuzeigen. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und in Ländern verarbeitet, in denen ein niedriges Datenschutzniveau vorliegt. Hier erfahren Sie mehr über die Cookies auf
dieser Seite. Mit Ihrer Einwilligung akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.
Funktional (zum Betrieb der Seite nötige Cookies)
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.