Sind zwölf Euro Mindestlohn zu verkraften?
Politiker aus dem linken Spektrum fordern immer mal wieder einen Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro pro Stunde. Aber welche Auswirkungen hat das auf die Beschäftigung in der deutschen Wirtschaft?
Dieser Frage ging das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nach. So kam eine IAB-Auswertung zu dem Schluss, dass Betriebe mit Tarifvertrag und Betriebsrat bei solch einem Mindestlohn keine oder nur eine geringfügige Verringerung ihrer Beschäftigung erfahren würden.
Ganz anders hingegen sähe es in Unternehmen außerhalb der Tariflandschaft und ohne Betriebsrat aus. Für diese sagen die IAB-Forscher deutliche Beschäftigungsverluste voraus. Daher könne es sich als Problem erweisen, dass Betriebe ohne diese beiden Einrichtungen und damit auch ihre Beschäftigten in der Mindestlohnkommission unterrepräsentiert sind.
Diese Kommission empfiehlt nämlich alle zwei Jahre die jeweilige Anpassung des Mindestlohnes. Sie setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Hinzu kommen ein neutraler Vorsitzender und zwei nicht stimmberechtigte Wissenschaftler. Ungeachtet deren Entscheidung, der Mindestlohn liegt derzeit bei 9,19 Euro, preschen immer mal wieder Politiker und Gewerkschafter mit deutlich höheren Forderungen vor. Dabei wird aber zumeist nicht bedacht, ob und welche Folgen das für die Beschäftigung hat.
Frühere Prognosen waren nicht zuverlässig
Die Vorhersagen zum Mindestlohn haben sich schon einmal als wenig verlässlich herausgestellt. Die Autoren der IAB-Studie verweisen darauf, dass zur Einführung des Mindestlohns eine Gefährdung von 900.000 Arbeitsplätzen vorausgesagt worden war. Diese Prognose beruhte auf theoriebasierten Berechnungen. 2009 stellten dann aber andere Wissenschaftler fest, dass nur etwa 50.000 Jobs verlorengegangen waren, vor allem Minijobs.
Brutale Folgen einer schnellen Anhebung
Daher wurde 2018 für eine weitere Studie ein anderer Ansatz gewählt. Ausgangpunkt waren die Erwartungen der Unternehmen bei unterschiedlich hohen fiktiven Mindestlohnsätzen. Diese Befragung fand 2017 statt. Ergebnis: Wäre der Mindestlohn im Jahr 2017 sofort auf zwölf Euro gestiegen, hätte sich die Beschäftigung nach den Angaben der Arbeitgeber um gut fünf Prozent verringert. Davon wären 1,4 Millionen Beschäftigte betroffen gewesen. „Dieser Effekt bezieht sich allerdings auf eine schlagartige Erhöhung des Mindestlohns um über 30 Prozent“, erklären die Autoren. Er lasse sich nicht auf eine sukzessive Anhebung über mehrere Jahre hinweg übertragen.
Tarifgebundene Unternehmen kommen damit klar
Mit der Studie wurde zudem untersucht, ob sich die Effekte von Mindestlohnerhöhungen in Betrieben mit Tarifvertrag und mit Betriebsrat von denen in Betrieben ohne diese beiden Einrichtungen unterscheiden. Ergebnis dieser Auswertungen: Den negativen Beschäftigungseffekt lösen vor allem Unternehmen ohne Tarifbindung und Betriebsrat aus. In den tarifgebundenen und mitbestimmten Unternehmen gab es dagegen keine statistisch signifikante Anpassung der Beschäftigung als Reaktion auf die Änderungen des Mindestlohns, selbst bei einer raschen Erhöhung auf zwölf Euro nicht.
Differenziertes Vorgehen ist ratsam
„Betriebe sollten also in dieser Hinsicht nicht über einen Kamm geschoren werden. Einerseits gibt es Betriebe, für die eine Anhebung des Mindestlohns einen substanziellen Unterschied macht und die daher ihre Beschäftigung merklich reduzieren würden. Andere Betriebe hingegen wären selbst von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns kaum betroffen. Dazu gehören tarifgebundene Betriebe, die ihren Beschäftigten ohnehin höhere Löhne zahlen und durch betriebliche Mitbestimmung charakterisiert sind“, schlussfolgern die Experten des IAB.
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